, Dortmund, 2003-01-09, 15 S 225/02
Das LG Dortmund hat sich darauf festgelegt, allein die Grundsätze der Methode Ruhkopf / Sahm über die Zubilligung einer Wertminderung entscheiden zu lassen; selbst bei einer nur geringfügigen Reparatur an einem tragenden Teil sei ein merkantiler Minderwert nicht gegeben.

, Kaiserslautern, 2004-08-18, 2 O 724/03
Bei einem Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert von 60 - 90% wäre bei einem drei Jahre alten Auto ein merkantiler Minderwert von 5% der Summe der Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert anzunehmen. Angesichts des Alters des klägerischen Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt von 9 Jahren war ein weiterer Abzug vorzunehmen und von einem Wert von ca. 1,5% auszugehen.

, Berlin, 2009-06-25, 41 S 15/09
Ausnahmsweise kann auch bei einem sehr alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von über 180.000 km noch ein Anspruch auf Ersatz eines merkantilen Minderwerts gegeben sein.

, Saarbrücken, 2013-03-22, 13 S 191/12
Eine zeitliche Obergrenze, ab der ein Minderwert eines unfallbeschädigten Fahrzeugs bei dessen Wiederverkauf generell ausgeschlossen ist, existiert nicht.

, Erfurt, 2003-02-06, 8 O 835/01
Bei einem Schaden von über 200.000€ an Ferrari F 50 kein Minderwert. Das Gericht stellt in seiner Entscheidung darauf ab, dass es für dieses Fahrzeug mehr Kaufinteressenten gebe als Fahrzeuge, und dass es für die Marktteilnehmer nicht entscheidend sei, ob das Fahrzeug einen fachgerecht reparierten Unfall gehabt habe.

, München I, 2012-07-05, 19 S 8083/12
Bei der Ermittlung der Wertminderung eines unfallgeschädigten Kfz ist nicht auf Erfahrungswerte von Kfz-Händlern abzustellen. Massgeblich ist der von einem Sachverständigen durch wissenschaftliche Methoden bestimmte Minderwert.

, Mainz, 2007-02-14, 3 S 133/06
Merkantiler Minderwert kommt auch bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind und eine hohe Laufleistung haben, ohne weiteres in Betracht.

, Hannover, 2007-12-14, 9 S 60/07
Maßgeblich für die Zuerkennung eines merkantilen Minderwerts ist nicht allein die Laufleistung, sondern die Bedeutung des Schadens für die Bewertung auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

, Heidelberg, 2009-04-23, 3 O 1/08
Wenn gegen die in einem Sachverständigengutachten festgestellte Wertminderung mit Aussicht auf Erfolg von der Versicherung etwas vorgebracht werden soll, dann muss dies grundsätzlich ebenfalls in Form eines Sachverständigengutachtens geschehen oder zumindest mit guten Argumenten. Ansonsten sind die Einwände nicht relevant, auf Juristendeutsch „unsubstantiiert“.

, Berlin, 2008-09-15, 58 O 75/08
Pauschales Bestreiten des merkantilen Minderwerts unter Hinweis auf Alter und Laufleistung des Fahrzeugs reicht als Begründung nicht aus.