, Remscheid, 2017-11-10, 8a C 190/16
In den Leitsätzen für Gutachten „Kraftfahrzeugschäden und -bewertung“ des Instituts für das Sachverständigenwesen heißt es: „Die Wertminderung enthält niemals Umsatzsteuer, da es sich hierbei um einen nicht steuerbaren Betrag handelt.“ Bei der Erstattung der Wertminderung an Vorsteuerabzugsberechtigte ist die Umsatzsteuer dennoch abzuziehen.

, Saarbrücken, 2011-03-18, 13 S 158/10
Keine pauschale Bagatellgrenze für Eintreten eines Minderwert. Auch bei Bagatellschäden ein merkantiler Minderwert entstehen kann. Entscheidend ist, ob sich die Reparatur im Verhältnis spürbar negativ auf dessen Wiederverkaufswert auswirkt.

, Köln, 2016-03-29, 36 O 65/16
Ein Blechschaden ist grundsätzlich geeignet eine merkantile Wertminderung zu begründen. Es bedarf einer Betrachtung des Kundenkreises für das konkret betroffene Fahrzeug (u.a. Typ, Marke, Laufleistung, Erstzulassung) und dessen Erwartungshaltung.

, Eschweiler, 2007-03-01, 24 C 603/06
Bei Käuferschicht, die Wert legt auf Originalität und werksgetreue Ausstattung des Fahrzeugs, kann es zu einer Einschränkung der Wertschätzung kommen, wenn im Fahrzeug nicht mehr die Original-Fahrertür vorhanden ist.

, Frankfurt am Main, 2016-04-21, 7 U 34/15
Bei der Feststellung des Minderwerts sind stets die besonderen Umstände des Einzelfalls – wie z.B. das Vorliegen eines besonderen Fahrzeugtyps oder die aktuelle konjunkturelle Situation auf dem Fahrzeugmarkt – zu berücksichtigen. Eine pauschale Formel kann nicht angewendet werden.

, Berlin, 2010-09-02, 22 U 146/09
Minderwert trotz Alter und Laufleistung des Fahrzeugs, da - entgegen einer in Rechtsprechung und Schrifttum noch vertretenen, aber überholten Ansicht - ein durch den Unfall geminderter Handelswert auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Raume steht.

, Bühl, 2007-03-27, 3 C 171/06
Bei höherpreisigen Fahrzeugen ist eine Wertminderung entgegen der Vorgaben gängiger Methoden wie Ruhkopf/Sahm oder Halbgewachs auch dann gegeben, wenn die Reparaturkosten unter 10% des Wiederbeschaffungswertes liegen.

, Idstein, 2009-12-04, 31 C 155/09 (10)
Auch bei einem elf Jahre alten Fahrzeug ist die Wertminderung zu erstatten

, Heinsberg, 2013-02-14, 18 C 98/12
Es wurde dem nicht auszurottenden Irrglauben widersprochen, dass abhängig von einem bestimmten Fahrzeugalter oder -laufleistung eine Wertminderung ausgeschlossen sei.

, Rendsburg, 2011-03-28, 13 C 567/10
Auch wenn ein Fahrzeug im Unfallzeitpunkt älter als 5 Jahre ist und eine Fahrleistung von mehr als 100.000 km aufweist, kann eine merkantile Wertminderung eintreten. Die Ermittlung der merkantilen Wertminderung kann unter Anwendung der Richtlinien des BVSK erfolgen.