, Berlin, 2004-09-09, 22 U 230/03
Ein merkantiler Minderwert ist nur zu beachten, wenn das beschädigte Fahrzeug zumindest auch zur Teilnahme am Markt bestimmt ist, und zwar in einem Fahrzeugalter, in dem sich ein ordnungsgemäß reparierter Unfallschaden noch auf den Kaufpreis auswirken kann.

, Brandenburg, 2009-04-01, 12 W 51/08
Auch für ein Polizeifahrzeug kann eine Wertminderung angenommen werden, da für ausgediente Polizeifahrzeuge aufgrund der regelmäßigen Pflege und Wartung ein Gebrauchtwagenmarktinteresse besteht.