, Aalen, 2014-01-14, 8 C 461/12
Ein Geschädigter ist für die Behauptung, dass an seinem Fahrzeug eine merkantile Wertminderug eingetreten sei, darlegungs- und gegebenenfalls beweisbelastet. Beweisurkunden sowie die schriftlichen Zeugenaussagen sind ausreichender Beweis, dass das Fahrzeug vor dem Schadensereignis ohne Unfallschaden war.

, Erding, 2011-05-19, 1 C 1476/10
AG Erding entscheidet gegen Minderwert, da in der Regel bei älteren Fahrzeugen ab 5 Jahren oder 100000 km keine Wertminderung gegeben wäre.

, Frankfurt, 2014-10-30, 31 C 2574/14 (10)
Bei Fahrzeug mit verschiedenen Vorschäden und nicht reparierten Altschäden kein Minderwert bei Blechschaden, der durch bloße Erneuerung der Stoßstange behoben werden kann.

, Lübbecke, 2011-12-09, 3 C 410/11
Auch für ein sechseinhalb Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 214.000 Kilometern kann eine merkantile Wertminderung anzunehmen sein.

, Berlin-Mitte, 2010-06-02, 112 C 3181/08
Ein merkantiler Minderwert erwächst nur bei erheblicher technischer Beschädigung, welche ihrer Natur nach fortwirken kann.

, Celle, 1973-03-22, 5 U 154/72
Minderwert auch bei schwerwiegendem Unfall ohne Vorschaden

, Düsseldorf I, 2007-02-25, 1 U 169/07
… Letztlich lehnte das OLG Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2007 ein Rücktrittsrecht (früher Wandlung) ab, weil die vorangegangenen Reparaturen jedenfalls keinen erheblichen Mangel darstellten. Nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist der Rücktritt ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Ein nicht angegebener Vorschaden ist erst erheblich, wenn er zu einem merkantilen Minderwert des… Read More

, Karlsruhe, 2008-03-12, VIII ZR 253/05
Bereits in der Eigenschaft als Unfallwagen kann ein Sachmangel eines Gebrauchtfahrzeugs liegen. Unerhebliche Pflichtverletzung bei Nichtangabe eines Unfallschadens.