, Rosenheim, 2016-09-19, 15 C 1445/14
Bei einem vier Jahre alten Opel Astra, Schadenhöhe ca. 1.000,00 €, führt eine Demontage und Wiederanbringung einer erneuerten Stoßstange nicht zu einer Wertminderung des Fahrzeugs.

, Karlsruhe, 1990-06-27, 1 U 1/90
Kein merkantiler Minderwert bei Beschädigung eines 8 Jahre alten PKW DB 500 SEL

, Bonn, 2011-08-09, 8 S 236/10
Auch eine Beschädigung im Fahrzeuginnenraum kann eine merkantile Wertminderung begründen. Das Gericht stellt sich gegen die Auffassung vieler Versicherungen, dass nur Karosserieschäden einer merkantilen Wertminderung zugänglich sind.

, Mannheim, 2014-02-13, 10 S 71/13
Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung sind Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gegenüberzustellen. Es sind die Brutto-Beträge anzunehmen. Wertminderung ist steuerneutral.

, Karlsruhe, 2006-12-05, VI ZR 77/06
Anspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf Ersatz der Reparaturkosten nach Durchführung der Reparatur; Berücksichtigung der Höhe des Wiederbeschaffungswertes; Geltendmachung der Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts; Notwendigkeit einer tatsächlichen Nutzung des Fahrzeuges nach der durchgeführten Reparatur; Minderwert ist zu berücksichtigen

, Karlsruhe, 2014-07-22, VI ZR 357/13
Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. Der Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach § 287 Abs. 1 ZPO müssen tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen; sie darf nicht völlig abstrakt erfolgen, sondern muss dem jeweiligen Einzelfall Rechnung tragen.

, Karlsruhe, 2015-06-02, VI ZR 387/14
Eine Schadensabrechnung auf Reparaturkostenbasis bei vorliegendem wirtschaftlichen Totalschaden scheidet bereits dann aus, wenn die Reparatur nicht entsprechend den Vorgaben des Sachverständigen durchgeführt worden ist.