, Dortmund, 2003-01-09, 15 S 225/02
Das LG Dortmund hat sich darauf festgelegt, allein die Grundsätze der Methode Ruhkopf / Sahm über die Zubilligung einer Wertminderung entscheiden zu lassen; selbst bei einer nur geringfügigen Reparatur an einem tragenden Teil sei ein merkantiler Minderwert nicht gegeben.

, Bühl, 2007-03-27, 3 C 171/06
Bei höherpreisigen Fahrzeugen ist eine Wertminderung entgegen der Vorgaben gängiger Methoden wie Ruhkopf/Sahm oder Halbgewachs auch dann gegeben, wenn die Reparaturkosten unter 10% des Wiederbeschaffungswertes liegen.

, Essen, 2010-08-30, 135 C 118/10
Eine Wertminderung ist bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug zumindest dann nicht mehr gegeben, wenn der Schaden lediglich nicht-tragende Teile des Fahrzeugs betrifft.

, Berlin-Mitte, 2010-06-02, 112 C 3181/08
Ein merkantiler Minderwert erwächst nur bei erheblicher technischer Beschädigung, welche ihrer Natur nach fortwirken kann.

, Düsseldorf I, 2007-02-25, 1 U 169/07
… Letztlich lehnte das OLG Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2007 ein Rücktrittsrecht (früher Wandlung) ab, weil die vorangegangenen Reparaturen jedenfalls keinen erheblichen Mangel darstellten. Nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist der Rücktritt ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Ein nicht angegebener Vorschaden ist erst erheblich, wenn er zu einem merkantilen Minderwert des… Read More

, Karlsruhe, 2008-03-12, VIII ZR 253/05
Bereits in der Eigenschaft als Unfallwagen kann ein Sachmangel eines Gebrauchtfahrzeugs liegen. Unerhebliche Pflichtverletzung bei Nichtangabe eines Unfallschadens.