Berechnung des merkantilen Minderwert gemäß BVSK. Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) hat im Jahr 2003 eine Richtlinie zur Berechnung des merkantilen Minderwertes heraus gegeben: BVSK – Wertminderungsmodell. Parameter WBW Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt einschließlich der MwSt. %-Wert Schadenintensität, Klassifizierung des Schadens M-Wert Korrekturfaktor Marktgängigkeit K-Faktor Korrekturfaktor vorangegangene Unfallschäden Schadenintensität %-Klasse Es ist ein Prozentwert zwischen 0% und 8% zu bestimmen. % – Wert Klasse Beschreibung 0 – 0,5% 1 leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen (Stoßstangen u.ä.) und Lackierarbeiten ohne Richtarbeiten 0,5 – 1,5% 2 leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen ohne Richtarbeiten 1,5 – 2,5% 3 Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen und Richtarbeiten an geschweißten Karosserieteilen 2,5 – 3,5% 4 Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen, Ersatz von geschweißten Karosserieteilen und Richtarbeiten an solchen Teilen, Ersatz von Achsteilen 3,5 – 4,5% 5 Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen, Ersatz von geschweißten Karosserieteilen und erhebliche Richtarbeiten an solchen Teilen, Ersatz von Achsteilen 4,5 – 6,0% 6 Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten Karosserieteilen, Richtarbeiten an solchen Teilen sowie Rahmen und Bodenblechen Richtbankeinsatz Ersatz von Achsteilen 6,0 – 8,0% 7 Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten Karosserieteilen, Ersatz von Rahmen und Bodenblechen, Richtbankeinsatz Schäden vorn und hinten M-Wert: Korrekturfaktor Marktgängigkeit -0,5% gute Marktgängigkeit 0% mittlere Marktgängigkeit 1.0% schlechte Marktgängigkeit 2.0% sehr lange Standzeiten, Exoten K-Faktor: Vorschaden 0,5 – 0,8 reparierter Vorschaden vorhanden 0,8 leichte Nutzfahrzeuge 1.0 ohne Vorschäden Rechenweg Der Minderwert gemäß BVSK wird dann so berechnet: Minderwert = WBW * K-Faktor * (%-Wert + M-Wert) / 100 Beispiel Wiederbeschaffungswert (inkl. Mwst) 10.600 EUR %-Wert 3% (Schadenklasse 4) M-Wert 0% K-Faktor 1 Minderwert = 10600 * 1 * (3 + 0) / 100 = 318,00 EUR Quellen http://www.colliseum.net/wiki/BVSK-Wertminderungsmodell http://www.kfz-experte.de/wertminderung Richtlinie des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. – BVSK – zur Ermittlung der merkantilen Wertminderung, 4.7.2003. Urteile, in denen die BVSK-Methode erwähnt wird http://minderwert.de/urteile/thema/BVSK/