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18 comments on “Rechenblatt

  • Programm finde ich super. Aber anscheinend hat sich bei der Berechnung BVSK ein Fehler eingeschlichen. Ich bekomme immer niedrigere Werte als über das Original. Ich denke es liegt an der Intensitätseinstellung.

  • Für was brauchen wir eigentlich noch Sachverständige wenn nach diesen Methoden, die zwar nie gleiche Ergebnisse liefern, jeder Sachbearbeiter die WM berechnen und bestimmen kann? Der Sachverständige ist doch schon überflüssig! Sachverständige und Rechtsanwälte sollten sich eigentlich darüber klar sein das nicht die geschönten Berechnungsmethoden sondern der Fahrzeughandel letztlich die Wertminderung bestimmt und es ist Aufgabe des Sachverständigen dies zu ermitteln und der Rechtsanwalt soll sie durchzusetzen.

  • Hallo, sehr tolle Seite. Nur eines wäre noch schön, wenn man wissen würde welche Beträge man eingeben soll ob Netto oder Brutto-Werte.

  • Ergänzung: Ich meinte auf dem Rechenblatt! Erklärung der einzelnen Methoden ist Klasse, nur für den Laien ständiges blättern um nachzulesen welche Beträge eingesetzt werden müssen.

  • Was versteht man bei einem Schaden unter „Erhebliche Rep. Kosten“? Wie füllt man dieses Feld in der praxis aus? Kann mir jemand ein Beispiel nennen oder mir das erklären? Danke

    • Guten Tag,
      die Seite ist eine tolle Zusammenstellung von Kalkulationshilfen.

      Dennoch (!) kann nur der Sachverständige die Wertminderung festlegen (nicht errechnen). Ergänzend dazu wurden bereits zahlreiche Urteile gesprochen. Die meisten der Modelle erlauben keine Errechnung bei Fahrzeugen älter 5 Jahre oder einer Laufleistung höher 100.000 km.

      Da Endkunden hierdurch laienhaft versuchen, eine marktrelevante (!) Wertminderung zu errechnen und schon bei der Eingabe (Händler-EK, Schadenintensität, etc.) scheitern, kann diese Berechnung nicht als Abrechnungsgrundlage dienen.

      Unabhängige sowie qualifizierte Sachverständigenbüros haben i.d.R. ohnehin Zugriff auf Berechnungstools und legen den Wert mit dem erforderlichen Sachverstand fest.

      Grüße,
      E. M.

  • Toll gemacht,und eine kleine Hilfe bei der Ermittlung der Wertminderung ! Auch mit diesem Programm bzw der Methode kann nur der Sachverständige den Wertminderung Betrag festlegen!

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