Drucken Diagramm Löschen Ergebnisse Hamburger Modell € Ruhkopf Sahm € BVSK € Intensität Vorschaden Marktgängigkeit M-Wert - 0.5% gute Marktgängigkeit 0% mittlere Marktgängigkeit 1.0% schlechte Marktgängigkeit 2.0% sehr lange Standzeiten, Exoten MFM € Schadenumfang SU 0.2 Erneuerung und/oder Instandsetzung von Anbauteilen (z.B. Stoßfänger) 0.4 Erneuerung und/oder Instandsetzung von ‘geschraubten’ Karosserieteilen (z.B. Tür, Motorhaube, Kotflügel) 0.6 Geringe Instandsetzungsarbeiten von tragenden oder mittragenden Karosserieteilen (z.B. Seitenwand instand setzen, Heckblech instand setzen) 0.8 Erhebliche Instandsetzungsarbeiten und/oder Erneuerung von tragenden oder mittragenden Karosserieteilen (z.B. Kofferboden instand setzen, Seitenwand erneuern) 1.0 Erneuerung und / oder erhebliche Instandsetzung (Richtbank erforderlich) von tragenden Karosserieteilen (z.B. Längsträger instand setzen, Rohbaukarosse) Marktgängigkeit FM 0.6 sehr gut Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich 0.8 gut erhöhte Nachfrage 1.0 normal ausgeglichenes Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage 1.2 schlecht erhöhtes Angebot 1.4 sehr schlecht Fahrzeug ist schwer verkäuflich Vorschaden FV 0.2 erheblicher Vorschaden 0.4 hoher Vorschaden 0.6 mittlerer Vorschaden 0.8 geringer Vorschaden 1.0 ohne Vorschaden Halbgewachs € Lohn € Material € Dr. Trömner € Fahrzeugschaden FS 0.75 Leichte Schäden I: Mit Ersatz von Anbauteilen und Lackierarbeiten an der Karosserie ohne Instandsetzungsarbeiten (z. B. Ersatz von Front- oder Heckverkleidungen oder reine Lackierarbeiten ohne Instandsetzungsarbeiten). 1.5 Leichte Schäden II: Mit Ersatz von Anbauteilen und verschraubten Karosserieteilen, ohne Instandsetzungsarbeiten an der Karosserie (z. B. Ersatz von Kotflügeln oder Türen, ohne Instandsetzungsarbeiten). 2.5 Mittlere Schäden I: Mit Ersatz von Anbauteilen und verschraubten Karosserieteilen und Instandsetzungsarbeiten an verschweißten oder geklebten Karosserieteilen (z. B. Ersatz der hinteren Tür undRichtarbeiten am Seitenteil). 3.5 Mittlere Schäden II: Mit Ersatz von Anbauteilen und verschraubten Karosserieteilen, Ersatz von geschweißten oder geklebten Karosserieteilen und Instandsetzungsarbeiten an solchen Teilen oder Ersatz von Achsteilen (z. B. Ersatz der Rückwand). 4.5 Starke Schäden I: Mit Ersatz von Anbauteilen und verschraubten Karosserieteilen, Ersatz von geschweißten oder geklebten Karosserieteilen und erhebliche Instandsetzungsarbeiten an solchen Teilen oder Ersatz von Achsteilen. 6 Starke Schäden II: Ersatz von Anbauteilen, verschraubten, verschweißten oder geklebten Karosserieteilen, Instand-setzungsarbeiten an solchen Teilen sowie Instandsetzungs-arbeiten am Rahmen oder Bodenblechen incl. Richtbankeinsatz. 8 Starke Schäden III: Ersatz von Anbauteilen, verschraubten, verschweißten oder geklebten Karosserieteilen, Instand-setzungsarbeiten an solchen Teilen sowie Neuersatz von Rahmenteilen oder Bodenblechen incl. Richtbankeinsatz. 10 Mehrere Schäden: Unfallschäden vorn und hinten am Fahrzeug (oder beidseitig) aus einem Unfallereignis. Marktgängigkeit MG 0.75 gute Marktgängigkeit 1.0 mittlere Marktgängigkeit 1.25 schlechte Marktgängigkeit 2.0 sehr lange Standzeiten, Exoten Vorschaden FV 1.0 ohne Vorschaden 0.75 ein Vorschaden - repariert oder unrepariert 0.5 mehrere Vorschäden - repariert oder unrepariert Neuwertigkeit NW 1.5 EZ bis 6 Monate 1.25 EZ ab 6 bis 12 Monate 1.0 EZ ab 12 Monate 2.0 unrestauriertes Fahrzeug Info Fahrzeug FahrzeugalterMonate Erstzulassung Schadentag Laufleistung Neupreis Veräußerungswert Wiederbeschaffungswert Reparatur Erhebliche Rep-Kosten Gesamt Rep-Kosten
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Programm finde ich super. Aber anscheinend hat sich bei der Berechnung BVSK ein Fehler eingeschlichen. Ich bekomme immer niedrigere Werte als über das Original. Ich denke es liegt an der Intensitätseinstellung. Antworten
Alle Dezimalwerte müssen mit PUNKT (nicht mit KOMMA) erfasst werden. Also z.B. 3.5 bei der Intensitätseinstellung (nicht 3,5). Antworten
Für was brauchen wir eigentlich noch Sachverständige wenn nach diesen Methoden, die zwar nie gleiche Ergebnisse liefern, jeder Sachbearbeiter die WM berechnen und bestimmen kann? Der Sachverständige ist doch schon überflüssig! Sachverständige und Rechtsanwälte sollten sich eigentlich darüber klar sein das nicht die geschönten Berechnungsmethoden sondern der Fahrzeughandel letztlich die Wertminderung bestimmt und es ist Aufgabe des Sachverständigen dies zu ermitteln und der Rechtsanwalt soll sie durchzusetzen. Antworten
Hallo, sehr tolle Seite. Nur eines wäre noch schön, wenn man wissen würde welche Beträge man eingeben soll ob Netto oder Brutto-Werte. Antworten
Vielen Dank für das Feedback. Gemäß http://minderwert.de/umsatzsteuer/ sind alle Beträge mit Mwst. ausgezeichnet. Die Gründe dafür sind dort aufgeführt. Mir ist wohl bewusst, dass dies zumindest diskussionsträchtig ist. Interessant in diesem Zusammenhang sind auch entsprechende Urteile, zu finden in der Urteile-DB mit dem Filter „Umsatzsteuer“: http://minderwert.de/urteile Antworten
Ergänzung: Ich meinte auf dem Rechenblatt! Erklärung der einzelnen Methoden ist Klasse, nur für den Laien ständiges blättern um nachzulesen welche Beträge eingesetzt werden müssen. Antworten
Alle Dezimalwerte müssen mit PUNKT (nicht mit KOMMA) erfasst werden. Also z.B. 0.8 beim k-Faktor (nicht 0,8). Antworten
Was versteht man bei einem Schaden unter „Erhebliche Rep. Kosten“? Wie füllt man dieses Feld in der praxis aus? Kann mir jemand ein Beispiel nennen oder mir das erklären? Danke Antworten
Eine „offizielle“ Definition gibt es dazu nicht. Für eine Erläuterung siehe http://minderwert.de/hamburger-modell Antworten
Guten Tag, die Seite ist eine tolle Zusammenstellung von Kalkulationshilfen. Dennoch (!) kann nur der Sachverständige die Wertminderung festlegen (nicht errechnen). Ergänzend dazu wurden bereits zahlreiche Urteile gesprochen. Die meisten der Modelle erlauben keine Errechnung bei Fahrzeugen älter 5 Jahre oder einer Laufleistung höher 100.000 km. Da Endkunden hierdurch laienhaft versuchen, eine marktrelevante (!) Wertminderung zu errechnen und schon bei der Eingabe (Händler-EK, Schadenintensität, etc.) scheitern, kann diese Berechnung nicht als Abrechnungsgrundlage dienen. Unabhängige sowie qualifizierte Sachverständigenbüros haben i.d.R. ohnehin Zugriff auf Berechnungstools und legen den Wert mit dem erforderlichen Sachverstand fest. Grüße, E. M. Antworten
Das ist korrekt, dem ist nichts hinzuzufügen. Eine Übersicht der Urteile zum Thema Rechnen / Schätzen erhält man hier: http://minderwert.de/urteile/?wdt_column_filter%5Burteil_taxonomy_thema%5D=Berechnungsmethode
Toll gemacht,und eine kleine Hilfe bei der Ermittlung der Wertminderung ! Auch mit diesem Programm bzw der Methode kann nur der Sachverständige den Wertminderung Betrag festlegen! Antworten