Titel Minderwert auch bei Nutzfahrzeugen möglich Gerichtsinstanz BGH Gerichtsort Karlsruhe Urteilsdatum 1979-09-18 Aktenzeichen VI ZR 16/79 Kategorie Berechnungsmethode, LKW, Umsatzsteuer Teaser Auch LKW werden, wenn sie bei einem Unfall erheblich beschädigt werden, trotz Behebung der technischen Schäden im allgemeinen geringer bewertet als unfallfrei gefahrene Wagen. Aus den Gründen: … Grundsätzlich kann auch bei Nutzfahrzeugen nach einem Unfall ein merkantiler Minderwert eintreten. Dies gilt jedenfalls dann, wenn für solche Fahrzeuge ein Gebrauchtwagenmarkt besteht. Der merkantile Minderwert ist nichts anderes als die Wertdifferenz, die bei einem KFZ zwischen seinem Zustand vor dem Unfall und nach Durchführung der Reparatur besteht. Auch LKW werden, wenn sie bei einem Unfall erheblich beschädigt werden, trotz Behebung der technischen Schäden im allgemeinen geringer bewertet als unfallfrei gefahrene Wagen. Insoweit kann es keinen Unterschied gegenüber PKW geben. Der Anerkennung eines merkantilen Minderwerts bei Nutzfahrzeugen steht auch nicht entgegen, dass diese Kraftwagen als Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens der steuerlichen Abschreibung (AfA) unterliegen … Anlagen BGH-18091979-VI-ZR-16-79-Schadensersatz-auf-Grund-eines-Verkehrsunfalls-Ersatz-eines-merkantilen-Minderwerts-Schden-an-einem-Nutzfahrze-1.pdf Links https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1979-09-18/VI-ZR-16_79http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/recht-wertmind.htm