Titel
Minderwert auch bei Nutzfahrzeugen möglich
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Karlsruhe
Urteilsdatum
1979-09-18
Aktenzeichen
VI ZR 16/79
Kategorie
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Teaser
Auch LKW werden, wenn sie bei einem Unfall erheblich beschädigt werden, trotz Behebung der technischen Schäden im allgemeinen geringer bewertet als unfallfrei gefahrene Wagen.

Aus den Gründen:
… Grundsätzlich kann auch bei Nutzfahrzeugen nach einem Unfall ein merkantiler Minderwert eintreten.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn für solche Fahrzeuge ein Gebrauchtwagenmarkt besteht.

Der merkantile Minderwert ist nichts anderes als die Wertdifferenz, die bei einem KFZ zwischen seinem Zustand vor dem Unfall und nach Durchführung der Reparatur besteht.

Auch LKW werden, wenn sie bei einem Unfall erheblich beschädigt werden, trotz Behebung der technischen Schäden im allgemeinen geringer bewertet als unfallfrei gefahrene Wagen.
Insoweit kann es keinen Unterschied gegenüber PKW geben.

Der Anerkennung eines merkantilen Minderwerts bei Nutzfahrzeugen steht auch nicht entgegen, dass diese Kraftwagen als Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens der steuerlichen Abschreibung (AfA) unterliegen …

 

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