Titel Allein das Alter eines Fahrzeugs schließt die Entstehung einer merkantilen Wertminderung nicht aus. Gerichtsinstanz AG Gerichtsort Karlsruhe Urteilsdatum 2012-01-27 Aktenzeichen 1 C 147/11 Kategorie altes Fahrzeug, Berechnungsmethode, Sachverständigenkosten Teaser Allein das Alter eines Fahrzeugs schließt die Entstehung einer merkantilen Wertminderung nicht aus. Aus den Gründen: … Zum erstattungsfähigen Schaden gehört außerdem eine merkantile Wertminderung, die das Gericht gemäß § 237 ZPO auf einen Betrag in Höhe von EUR 180,- schätzt. Entgegen der Ansicht der Beklagten schließt allein das Alter eines Fahrzeugs die Entstehung einer merkantilen Wertminderung nicht aus (vgl. BGH NJW 2005, 277). Auf der Grundlage der überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen … , der aus einer Vielzahl von Verfahren als zuverlässig bekannt ist, denen sich das erkennende Gericht anschließt, nachdem auch die Parteien keine Einwendungen erhoben haben, ist von einer Wertminderung von EUR 180,–auszugehen. Für eine Aufrundung des von dem Sachverständigen errechneten Betrags auf EUR 200,– sieht das Gericht allerdings keine Veranlassung. … Anlagen AG-Karlsruhe-1-C-147-11.pdf Links https://dejure.org/2012,57906http://www.captain-huk.de/urteile/ag-karlsruhe-verurteilt-mit-urteil-vom-27-1-2012-1-c-14711-die-huk-coburg-allg-vers-ag-zur-zahlung-der-rechtswidrig-gekurzten-sachverstandigenkosten-und-nach-beweisaufnahme-auch-der-wertminderu/http://www.unfallzeitung.de/expertenrat/ag-karlsruhe-entscheidet-zu-den-sachverstaendigenkosten-und-zur-wertminderung