Titel
Auch bei altem Fahrzeug ist merkantiler Minderwert zu erstatten
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Gifhorn
Urteilsdatum
2019-12-18
Aktenzeichen
2 C 330/19
Kategorie
,
Teaser
Der PKW war zum Unfallzeitpunkt etwa 8,5 Jahre alt und hatte eine Laufleistung von 70.489 km, sodass es sich nach der eigenen Sachkunde des Gerichts um ein auf dem Gebrauchtwagenmarkt gut gängiges Kleinwagenmodell handelte.

Aus den Gründen:

… Dies beruht auf dem Umstand, dass eine Sache, die Unfallschäden aufweist trotz ordnungsgemäßer Reparatur geringer bewertet wird als eine unfallfreie Sache. Das klägerseits in Auftrag gegebene Reparaturgutachten setzt diesen merkantilen Minderwert mit 250,00 € an. (..)

Der streitgegenständliche PKW war zum Unfallzeitpunkt etwa 8,5 Jahre alt und hatte eine Laufleistung von 70.489 km, sodass es sich nach der eigenen Sachkunde des Gerichts um ein auf dem Gebrauchtwagenmarkt gut gängiges Kleinwagenmodell handelte. Genau dort würde unter Angaben des Unfallschadens etwa ein Abzug von 250,00 € im Vergleich zu einem im Übrigen vergleichbaren unfallfreien PKW realistischerweise gemacht. Auf diesen Zeitpunkt kommt es zur Frage der Bewertung des merkantilen Minderwerts auch an.

Anlagen

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