Titel Fahrzeug mit mehr als 100.000 Km fällt regelmäßig merkantile Wertminderung an Gerichtsinstanz LG Gerichtsort Hannover Urteilsdatum 2012-07-10 Aktenzeichen 9 O 287/11 Kategorie hohe Laufleistung Teaser Auch bei einem Fahrzeug, das mehr als 100.000 Km gelaufen ist, fällt regelmäßig eine merkantile Wertminderung an. Die 100.000 Km-Grenze ist heute nicht mehr zeitgemäß. Fazit: … Den Fahrer eines von hinten eine Fahrzeugschlange überholenden Fahrzeuges trifft die alleinige Verursachung eines Unfalls, wenn er beim Überholen die durchzogene Mittellinie überfährt und beim Einscheren mit einem auf der Linksabbiegespur befindlichen Pkw kollidiert. Auch bei einem Fahrzeug, das mehr als 100.000 Km gelaufen ist, fällt regelmäßig eine merkantile Wertminderung an. Die 100.000 Km-Grenze ist heute nicht mehr zeitgemäß. … Anlagen 123382.pdf Links http://www.unfallzeitung.de/expertenrat/alleinschuld-des-verbotswidrig-ueberholenden-fahrers-bei-unfall-beim-wiedereinscherenhttp://www.iww.de/quellenmaterial/id/88713http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9%20O%20287/11http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5759.php