Titel
Fahrzeug mit mehr als 100.000 Km fällt regelmäßig merkantile Wertminderung an
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Hannover
Urteilsdatum
2012-07-10
Aktenzeichen
9 O 287/11
Kategorie
Teaser
Auch bei einem Fahrzeug, das mehr als 100.000 Km gelaufen ist, fällt regelmäßig eine merkantile Wertminderung an. Die 100.000 Km-Grenze ist heute nicht mehr zeitgemäß.

Fazit: …

Den Fahrer eines von hinten eine Fahrzeugschlange überholenden Fahrzeuges trifft die alleinige Verursachung eines Unfalls, wenn er beim Überholen die durchzogene Mittellinie überfährt und beim Einscheren mit einem auf der Linksabbiegespur befindlichen Pkw kollidiert.

Auch bei einem Fahrzeug, das mehr als 100.000 Km gelaufen ist, fällt regelmäßig eine merkantile Wertminderung an. Die 100.000 Km-Grenze ist heute nicht mehr zeitgemäß.

Anlagen

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