Titel Auch für kleine Autos keine 100.000 km-Grenze Gerichtsinstanz LG Gerichtsort Hannover Urteilsdatum 2007-12-14 Aktenzeichen 9 S 60/07 Kategorie altes Fahrzeug, hohe Laufleistung, Offenbarungspflicht Teaser Maßgeblich für die Zuerkennung eines merkantilen Minderwerts ist nicht allein die Laufleistung, sondern die Bedeutung des Schadens für die Bewertung auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Nach einer Entscheidung des LG Hannover vom 14.12.2007 Az: 9 S 60/07 ist bei älteren Fahrzeugen (im streitgegenständlichen Verfahren handelte es sich um einen mehr als 5 Jahre alten Polo TDI) für die Ermittlung des merkantilen Minderwerts nicht allein die Laufleistung des Fahrzeuges maßgeblich, sondern deren Bedeutung für die Bewertung dieses Fahrzeuges auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Dies treffe insbesondere bei Dieselfahrzeugen zu. Deswegen ist nach Ansicht des LG Hannover bei der Ermittlung des merkantilen Minderwerts darauf abzustellen, inwieweit der Unfallschaden, den das Fahrzeug erlitten hat, im Falle einer Veräußerung des Fahrzeuges offenbarungspflichtig ist. Anlagen news04_2008_punkt3.pdf BVSK-Rechtsdienst-2013.pdf Links http://docplayer.org/14210653-Die-rechtsprechung-zur-merkantilen-wertminderung.htmlhttp://www.verkehrsanwaelte.de/fileadmin/news/news04_2008_punkt3.pdfhttp://ra-frese.de/2008/02/08/wertminderung-bei-alteren-fahrzeugen/http://www.iww.de/ue/archiv/wertminderung-auch-fuer-kleine-autos-keine-100000-km-grenze-f19190