Titel Auch Krafträder stellen ein Objekt für den Anfall eines merkantilen Minderwertes dar Gerichtsinstanz LG Gerichtsort Aschaffenburg Urteilsdatum 1990-03-08 Aktenzeichen S 268/89 Kategorie Krad, Kraftrad Teaser Auch Krafträder stellen ein denkbares Objekt für den Anfall eines merkantilen Minderwertes dar. Aus den Gründen: …Der sogenannte merkantile Minderwert muss immer ersetzt werden, wenn ein Kfz, das Unfallschäden von einigem Gewicht erlitten hat, im Verkehr in der Regel trotz ordnungsgemäßer Reparatur geringer bewertet wird als ein unfallfreies. Dies setzt einen Markt voraus, auf dem sich der Minderwert in Gestalt eines geringeren Erlöses auswirken kann. Dieses Kriterium erfüllen auch Motorräder, da auch für diese ein Gebrauchtfahrzeugmarkt existiert und auch hier ein Großteil der Käufer nicht bereit sein wird, für Fahrzeuge mit Vorschäden bzw. wieder instand gesetzte Krafträder denselben Preis zu bezahlen wie für entsprechende unbeschädigte. Die Frage der Objektivität der Wertminderung kann dabei dahinstehen… Anlagen Links https://dejure.org/1990,5994http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/Info-Recht/recht-wertmind.htm Quellen VersR 1991, 355