Titel Bei offenbarungspflichtigem Schaden ist Wertminderung zu ersetzen Gerichtsinstanz AG Gerichtsort Aalen Urteilsdatum 2014-01-14 Aktenzeichen 8 C 461/12 Kategorie Offenbarungspflicht, Vorschaden Teaser Ein Geschädigter ist für die Behauptung, dass an seinem Fahrzeug eine merkantile Wertminderug eingetreten sei, darlegungs- und gegebenenfalls beweisbelastet. Beweisurkunden sowie die schriftlichen Zeugenaussagen sind ausreichender Beweis, dass das Fahrzeug vor dem Schadensereignis ohne Unfallschaden war. Das Amtsgericht Aalen hat entschieden: Der Geschädigte ist beweisbelastet dafür, dass die von ihm geltend gemachten Schäden, hier insbesondere der merkantile Minderwert, tatsächlich durch den Unfall verursacht wurden. Der Geschädigte genügt insgesamt den Anforderungen, die an den Nachweis einer Negativtatsache zu stellen sind, wenn sich aus den vorgelegten Zeugenaussagen hinreichend ergibt, dass mehrere Personen, die regelmäßig Kontakt zum Geschädigten haben bzw. das Fahrzeug gesehen haben, schilderten, dass das Fahrzeug vor dem streitgegenständlichen Unfall keinen Vorschaden hatte. Anlagen AG-Aalen-8-C-461-12.pdf Links https://dejure.org/2014,408http://www.unfallzeitung.de/expertenrat/bei-offenbarungspflichtigem-schaden-hat-schaediger-auch-wertminderung-zu-ersetzenhttp://www.iww.de/quellenmaterial/id/102753http://www.captain-huk.de/urteile/ag-aalen-verurteilt-zur-zahlung-einer-merkantilen-wertminderung-nach-einem-schadensereignis-mit-urteil-vom-14-1-2014-8-c-46112/