Titel
Darlegungs- und Beweislast für Wertminderung des Unfallfahrzeugs
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Bremen
Urteilsdatum
2016-09-02
Aktenzeichen
25 C 96/16
Kategorie
,
Teaser
Einfaches Bestreiten der merkantilen Wertminderung reicht als Begründung nicht aus.

Aus den Gründen:

… Im Falle einer sog. fiktiven Abrechnung seines Schadens darf sich der Geschädigte dabei nicht nur auf die Feststellungen eines von ihm selbst eingeholten Schadensgutachtens verlassen, er genügt in der Regel auch im Rechtsstreit seiner Darlegungs- und Beweislast, wenn er sich auf die sachverständige Schadensberechnung bezieht. Hier hat der Schadensgutachter zusätzlich seine Ermittlung der Wertminderung umfänglich dargelegt und erläutert.

Das somit “einfache” Bestreiten genügt daher nicht. Das Gericht folgt daher im Wege der Schadensschätzung den schlüssigen Begründungen, die die Klägerseite vorgetragen hat.

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