Titel
Der Schädiger schuldet die Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Regensburg
Urteilsdatum
2019-02-26
Aktenzeichen
22 S 90/18
Kategorie
Teaser
Auch bei der fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten schuldet der Schädiger die Wertminderung. So hat das LG Regensburg in einem äußerst sorgfältig begründeten Urteil entschieden. Weil der unterlegene Versicherer prozessual gekniffen hat, erlangt das Urteil besondere Bedeutung.

aus den Gründen:

… „Soweit der BGH für die Bemessung des merkantilen Minderwerts auf den Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme nach der Reparatur abstellt, hat er damit lediglich zu Gunsten des Geschädigten den Zeitpunkt für die Schadensberechnung vorverlagert. Während grundsätzlich für die Beurteilung der Vermögenslage des Geschädigten im Rahmen der Differenzhypothese der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist, kann sich der Geschädigte zur Berechnung des merkantilen Minderwerts bereits auf die Wertverhältnisse nach erfolgter Reparatur stützen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass der merkantile Minderwert abschmilzt, je älter der Unfallwagen ist, und der Schädiger somit die Möglichkeit hätte, durch Hinauszögern der mündlichen Verhandlung den Schadensersatzanspruch des Geschädigten zu schmälern.“

Folglich ist der Bemessungszeitpunkt bei der fiktiven Abrechnung die gedachte Reparatur alsbald nach Feststellung der Schadenhöhe.

 

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