Titel Halbierung durch Anwendung der BVSK-Wertminderungstabelle Gerichtsinstanz AG Gerichtsort Hamburg-St.Georg Urteilsdatum 2015-08-05 Aktenzeichen 916 C 25/14 Kategorie Berechnungsmethode, BVSK Teaser Aus dieser Position stehen dem Kläger nicht eingeklagte EURO 800,00, sondern EURO 400,00 zu. Der Sachverständige Dipl. Ing. M. W. hat im Einzelnen überzeugend ausgeführt, dass die Heranziehung des BVSK-Wertminderungsmodells sachgerecht ist und dass sich hieraus eine merkantile Wertminderung von EURO 400,00 errechnet. Aus den Gründen: … Die Beklagte macht geltend, dem Kläger stehe kein merkantiler Minderwert zu. Der Kläger als Inhaber einer eigenen Werkstatt sei auf eine eigene Reparatur zum Selbstkostenpreis zu verweisen. … Aus dieser Position stehen dem Kläger nicht eingeklagte EURO 800,00, sondern EURO 400,00 zu. Der Sachverständige Dipl. Ing. M. W. hat im Einzelnen überzeugend ausgeführt, dass die Heranziehung des BVSK-Wertminderungsmodells sachgerecht ist und dass sich hieraus eine merkantile Wertminderung von EURO 400,00 errechnet. Das Gericht folgt dem Sachverständigengutachten. … Anlagen 916-C-2514.pdf Links https://dejure.org/2015,33291http://www.captain-huk.de/urteile/ag-hamburg-st-georg-richtet-sich-nach-der-fragwuerdigen-bvsk-wertminderungstabelle-und-spricht-nur-zum-teil-schadensersatz-nach-unverschuldetem-verkehrsunfall-mit-urteil-vom-5-8-2015-916-c-251/