Titel | Höhe des merkantilen Minderwertes bei neun Jahre altem Auto |
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Schlagworte | |
Gerichtsort | Kaiserslautern |
Urteilsdatum | 2004-08-18 |
Aktenzeichen | 2 O 724/03 |
Teaser | Bei einem Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert von 60 - 90% wäre bei einem drei Jahre alten Auto ein merkantiler Minderwert von 5% der Summe der Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert anzunehmen. Angesichts des Alters des klägerischen Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt von 9 Jahren war ein weiterer Abzug vorzunehmen und von einem Wert von ca. 1,5% auszugehen. |
Aus den Gründen:
…Hinsichtlich der Höhe des merkantilen Minderwertes geht das Gericht im Einklang mit der Schätzung des Sachverständigen von einem Wert von 1,5% der Summe der Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert, gerundet 300,– Euro aus. Das Gericht orientiert sich hierbei an der Methode Ruhkopf/Sahm, die die massgeblichen Faktoren Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und Reparaturkosten als solche berücksichtigt und deren prozentuales Verhältnis zueinander. Bei einem Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert von 60 – 90% wäre bei einem drei Jahre alten Auto ein merkantiler Minderwert von 5% der Summe der Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert anzunehmen.
Angesichts des Alters des klägerischen Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt von 9 Jahren war ein weiterer Abzug vorzunehmen und von einem Wert von ca. 1,5% auszugehen …