Titel Höhe des merkantilen Minderwertes bei neun Jahre altem Auto Gerichtsinstanz LG Gerichtsort Kaiserslautern Urteilsdatum 2004-08-18 Aktenzeichen 2 O 724/03 Kategorie altes Fahrzeug, Berechnungsmethode Teaser Bei einem Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert von 60 - 90% wäre bei einem drei Jahre alten Auto ein merkantiler Minderwert von 5% der Summe der Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert anzunehmen. Angesichts des Alters des klägerischen Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt von 9 Jahren war ein weiterer Abzug vorzunehmen und von einem Wert von ca. 1,5% auszugehen. Aus den Gründen: …Hinsichtlich der Höhe des merkantilen Minderwertes geht das Gericht im Einklang mit der Schätzung des Sachverständigen von einem Wert von 1,5% der Summe der Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert, gerundet 300,– Euro aus. Das Gericht orientiert sich hierbei an der Methode Ruhkopf/Sahm, die die massgeblichen Faktoren Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und Reparaturkosten als solche berücksichtigt und deren prozentuales Verhältnis zueinander. Bei einem Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert von 60 – 90% wäre bei einem drei Jahre alten Auto ein merkantiler Minderwert von 5% der Summe der Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert anzunehmen. Angesichts des Alters des klägerischen Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt von 9 Jahren war ein weiterer Abzug vorzunehmen und von einem Wert von ca. 1,5% auszugehen … Anlagen Kaiserslautern-2-O-724-03.pdf Links http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2%20O%20724/03http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={6876DC5F-5436-43F6-BBF3-4B0DD1A83C47}http://ags-ev.de/pub/index.php?mid=48&aid=129