Titel
Kein Minderwert bei 14 Jahre alten Fahrzeug mit Vorschaden
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Frankfurt
Urteilsdatum
2014-10-30
Aktenzeichen
31 C 2574/14 (10)
Kategorie
, ,
Teaser
Bei Fahrzeug mit verschiedenen Vorschäden und nicht reparierten Altschäden kein Minderwert bei Blechschaden, der durch bloße Erneuerung der Stoßstange behoben werden kann.

Aus den Gründen:

… Lediglich die merkantile Wertminderung von 100 Euro lehnte das Gericht ab. Dabei wurde nicht verkannt, dass es wegen der verbesserten Fahrzeughaltbarkeit keine starren Grenzen hinsichtlich Fahrzeugalter und Laufleistung mehr geben kann. Hier wies das streitgegenständliche Fahrzeug jedoch bereits verschiedene Vorschäden und nicht reparierte Altschäden auf, weshalb der streitgegenständliche Blechschaden in Form der bloßen Erneuerung der Stoßfängerabdeckung in der Gesamtschau keine Vertiefung eines bereits zuvor bestehenden merkantilen Minderwertes zur Folge hatte. …

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