Titel | Kein Minderwert bei altem Fahrzeug |
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Schlagworte | |
Gerichtsort | Essen |
Urteilsdatum | 2002-08-27 |
Aktenzeichen | 132 C 246/01 |
Teaser | Kein merkantiler Minderwert bei Fahrzeug älter 5 Jahre und 108000 km Laufleistung |
Aus den Gründen:
… Bei älteren Kraftzeugen, d. h. bei Wagen die älter als 5 Jahre sind beziehungsweise eine Laufleistung von über 100000 km aufweisen, ist in der Regel keine Wertminderung mehr gegeben (vergleiche hierzu Berger, Versicherungsrecht 88, 106, 108, AG Braunschweig r + s 99, 508). Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Modell, welches eine Laufleistung von 107948 km aufwies. Bei einer derartig hohen Laufleistung kann von einem merkantilen Minderwert nicht mehr ausgegangen werden. …