Titel Kein Minderwert bei gesuchtem Fahrzeugtyp Ferrari F50 Gerichtsinstanz LG Gerichtsort Erfurt Urteilsdatum 2003-02-06 Aktenzeichen 8 O 835/01 Kategorie Exot, Oberklasse, Sportwagen Teaser Bei einem Schaden von über 200.000€ an Ferrari F 50 kein Minderwert. Das Gericht stellt in seiner Entscheidung darauf ab, dass es für dieses Fahrzeug mehr Kaufinteressenten gebe als Fahrzeuge, und dass es für die Marktteilnehmer nicht entscheidend sei, ob das Fahrzeug einen fachgerecht reparierten Unfall gehabt habe. Das LG Erfurt (NZV 2003, 342) hatte sich mit einem Ferrari F 50 zu befassen, der einen Sachschaden mit einem Reparaturaufwand von über 200.000 € bei einem Unfall erlitten hatte. Das Gericht stellt in seiner Entscheidung darauf ab, dass es für dieses Fahrzeug mehr Kaufinteressenten gebe als Fahrzeuge, und dass es für die Marktteilnehmer nicht entscheidend sei, ob das Fahrzeug einen (fachgerecht) reparierten Unfall gehabt habe. Anlagen Ferrari-F-50-–-Erfurt-8-O-835-01.pdf Links http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=NZV%202003,%20342http://www.ra-kotz.de/f50.htmhttps://www.onlineurteile.de/artikel/unfall-ferrari-fuer-435-595-dm-repariert Quellen NZV 2003, 342