Titel Kein Minderwert bei Totalschaden Gerichtsinstanz AG Gerichtsort Oberhausen Urteilsdatum 2013-11-08 Aktenzeichen 36 C 2101/13 Kategorie keine Reparatur, Totalschaden Teaser Ein merkantiler Minderwert wird bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens grundsätzlich nicht ausgeglichen, da die wertmindernden Gesichtspunkte bereits in der Schadenberechnung enthalten sind. Aus den Gründen: … Der Kläger hat im vorliegenden Falle keinen Anspruch auf Zahlung einer sogenannten merkantilen Wertminderung in Höhe von 1.200,00 Euro. Bei einem – wirtschaftlichten – Totalschaden, wie vorliegend, ist der Ersatzanspruch des Klägers im Hinblick auf Sachschäden begrenzt durch den Wiederbeschaffungswert abzüglich den Restwert. In dieser Schadensberechnung sind „wertmindernde“ Gesichtspunkt enthalten; eine zusätzliche Wertminderung ist nicht erstattungsfähig. … Anlagen 36-C-210113.pdf Links https://openjur.de/u/670312.htmlhttp://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr7579.phphttp://www.iww.de/quellenmaterial/id/105345http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duisburg/ag_oberhausen/j2013/36_C_2101_13_Urteil_20131108.html