Titel | keine Bemessung der Wertminderung nach starren Grenzen |
---|---|
Schlagworte | |
Gerichtsort | Marbach |
Urteilsdatum | 2019-03-20 |
Aktenzeichen | 1 C 457/18 |
Teaser | Starre Grenzen für den merkantilen Minderwert in Bezug auf Fahrzeugalter und Laufleistung können nicht mehr zugrunde gelegt werden. |
…
Es verbleibt dann jedoch der Umstand, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Berechnungsmethode besteht, mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Insoweit hatte sich das Amtsgericht Marbach in einem Urteil vom 20.03.2019 – 1 C 457/18 (DAR 2019, 524) mit der berücksichtigungsfähigen Wertminderung bei einem Pkw, mit einem Fahrzeugalter von 62 Monaten und einer Laufleistung von 147.000 km zu beschäftigen.
…
Sodann hat das Amtsgericht Marbach darauf Bezug genommen, dass die Berechnungsmethode nach Ruhkopf/Sahm (VersR 1962, 593 f.) durch den Bundesgerichtshof als Berechnungsmethode ausdrücklich gebilligt wurde, sowie mit entsprechenden weiteren Rechtsprechungshinweisen. …