Titel keine Bemessung der Wertminderung nach starren Grenzen Gerichtsinstanz AG Gerichtsort Marbach Urteilsdatum 2019-03-20 Aktenzeichen 1 C 457/18 Kategorie altes Fahrzeug, Berechnungsmethode, Ruhkopf-Sahm Teaser Starre Grenzen für den merkantilen Minderwert in Bezug auf Fahrzeugalter und Laufleistung können nicht mehr zugrunde gelegt werden. … Es verbleibt dann jedoch der Umstand, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Berechnungsmethode besteht, mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Insoweit hatte sich das Amtsgericht Marbach in einem Urteil vom 20.03.2019 – 1 C 457/18 (DAR 2019, 524) mit der berücksichtigungsfähigen Wertminderung bei einem Pkw, mit einem Fahrzeugalter von 62 Monaten und einer Laufleistung von 147.000 km zu beschäftigen. … Sodann hat das Amtsgericht Marbach darauf Bezug genommen, dass die Berechnungsmethode nach Ruhkopf/Sahm (VersR 1962, 593 f.) durch den Bundesgerichtshof als Berechnungsmethode ausdrücklich gebilligt wurde, sowie mit entsprechenden weiteren Rechtsprechungshinweisen. … Anlagen Kanzlei-SRF-Heilbronn-Bemessung-der-Wertminderung.pdf Links https://dejure.org/2019,30646https://www.srf-hn.de/portfolio-items/bemessung-der-wertminderung