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    Merkantile Wertminderung auch bei 7 Jahre altem Pkw mit 195.000 Km

    Titel

    Merkantile Wertminderung auch bei 7 Jahre altem Pkw mit 195.000 Km

    Schlagworte

    AG, Offenbarungspflicht, altes Fahrzeug, hohe Laufleistung

    Gerichtsort

    Hamburg

    Urteilsdatum

    2013-10-24

    Aktenzeichen

    52 C 63/13

    Teaser

    Minderwert, der auch nach vollständiger sach- und fachgerechter Reparatur verbleibt, ist auch bei relativ alten Fahrzeugen grundsätzlich erstattungsfähig. Es kommt darauf an, wie ein solches Fahrzeug im Gebrauchtwagengeschäft – auch bei vollständiger fachgerechter Instandsetzung des Unfallschadens – bewertet wird.

    Fazit und Praxishinweis:

    Die erkennende Amtsrichterin der 52. Zivilabteilung des AG Hamburg hat mit überzeugender Begründung die merkantile Wertminderung auch bei einem 7 Jahre alten und ca. 195.000 Kilometer gelaufenen Fahrzeugs zugesprochen. Bei den heutigen Fahrzeugen ist regelmäßig von einer hohen Lebenserwartung auszugehen. Auch die Motoren sind langlebiger als früher. Daher kann es eine 100.000 km-Grenze und fünf Jahre Alter nicht geben. Auch ältere und mehr als 100.000 km gelaufene Fahrzeuge erleiden durch einen Unfallschaden, auch wenn er fachgerecht ausrepariert wird, einen merkantilen Minderwert.

    Anlage

    http://minderwert.de/assets/2016/05/AG-Hamburg-52-c-63-13.pdf

    Links

    https://dejure.org/2013,35004, http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/ag-hamburg-verurteilt-zur-zahlung-einer-merkantilen-wertminderung-auch-bei-einem-7-jahre-alten-fahrzeug-mit-urteil-vom-24-10-2013-52-c-6313/, http://www.unfallzeitung.de/expertenrat/merkantile-wertminderung-auch-bei-7-jahre-altem-pkw-mit-195-000-km, http://www.iww.de/quellenmaterial/id/100992

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