Titel Merkantile Wertminderung auch bei 7 Jahre altem Pkw mit 195.000 Km Gerichtsinstanz AG Gerichtsort Hamburg Urteilsdatum 2013-10-24 Aktenzeichen 52 C 63/13 Kategorie altes Fahrzeug, hohe Laufleistung, Offenbarungspflicht Teaser Minderwert, der auch nach vollständiger sach- und fachgerechter Reparatur verbleibt, ist auch bei relativ alten Fahrzeugen grundsätzlich erstattungsfähig. Es kommt darauf an, wie ein solches Fahrzeug im Gebrauchtwagengeschäft – auch bei vollständiger fachgerechter Instandsetzung des Unfallschadens – bewertet wird. Fazit und Praxishinweis: Die erkennende Amtsrichterin der 52. Zivilabteilung des AG Hamburg hat mit überzeugender Begründung die merkantile Wertminderung auch bei einem 7 Jahre alten und ca. 195.000 Kilometer gelaufenen Fahrzeugs zugesprochen. Bei den heutigen Fahrzeugen ist regelmäßig von einer hohen Lebenserwartung auszugehen. Auch die Motoren sind langlebiger als früher. Daher kann es eine 100.000 km-Grenze und fünf Jahre Alter nicht geben. Auch ältere und mehr als 100.000 km gelaufene Fahrzeuge erleiden durch einen Unfallschaden, auch wenn er fachgerecht ausrepariert wird, einen merkantilen Minderwert. Anlagen AG-Hamburg-52-c-63-13.pdf Links https://dejure.org/2013,35004http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/ag-hamburg-verurteilt-zur-zahlung-einer-merkantilen-wertminderung-auch-bei-einem-7-jahre-alten-fahrzeug-mit-urteil-vom-24-10-2013-52-c-6313/http://www.unfallzeitung.de/expertenrat/merkantile-wertminderung-auch-bei-7-jahre-altem-pkw-mit-195-000-kmhttp://www.iww.de/quellenmaterial/id/100992