Minderwert
    • Rechenblatt
    • Methoden
      • BVSK PKW
        • BVSK KRAD
        • BVSK LKW
      • Dr. Trömner
      • Halbgewachs
      • Hamburger Modell
      • Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
      • Ruhkopf / Sahm
    • Urteile
    • Dokumentation
    • Kontakt
    • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
    • Menü Menü

    Minderwert auch für älteres Fahrzeug mit hoher Laufleistung

    Titel

    Minderwert auch für älteres Fahrzeug mit hoher Laufleistung

    Schlagworte

    AG, Vorschaden, altes Fahrzeug, hohe Laufleistung

    Gerichtsort

    Lübbecke

    Urteilsdatum

    2011-12-09

    Aktenzeichen

    3 C 410/11

    Teaser

    Auch für ein sechseinhalb Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 214.000 Kilometern kann eine merkantile Wertminderung anzunehmen sein.

    Hintergrund:
    Das AG Lübbecke reiht sich ein in eine Rechtsprechung zur merkantilen Wertminderung, die die früher auch höchstrichterlich vertretene Auffassung aufgegeben hat, dass eine merkantile Wertminderung nur bei Fahrzeugen bis zu fünf Jahren und einer Laufleistung bis zu 100.000 km überhaupt denkbar sei. Die merkantile Wertminderung spiegelt den Wert wieder, den ein potentieller Käufer vom Kaufpreis deshalb abzieht, weil das zu kaufende Fahrzeug einen Unfallschaden hat – ungeachtet dessen, dass dieser Schaden sach- und fachgerecht repariert wurde. Allein die Möglichkeit, dass ein verborgener Schaden vorhanden sein könnte, rechtfertigt für den Käufer diesen Abschlag.

    Die nunmehr überholte Rechtsprechung bezog sich darauf, dass Fahrzeuge ab einem Alter von fünf Jahren und 100.000 km Laufleistung nicht mehr gehandelt werden. Inzwischen hat sich der Gebrauchtwagenmarkt jedoch so weit ausgeweitet, dass auch bei erheblich älteren Fahrzeugen mit einer höheren Laufleistungen ein merkantiler Minderwert zum tragen kommen kann.

    Aussage:
    Das AG Lübbecke bejahte vorliegend einen merkantilen Minderwert bei einem Fahrzeug von sechseinhalb Jahren mit einer Laufleistung von 214.000 km.

    „… Der Bundesgerichtshof hat eine frühere Grenze von fünf Jahren oder 100.000 Kilometern Laufleistung entsprechend der technischen Entwicklung und zunehmenden Langlebigkeit der Kraftfahrzeuge nicht aufrechterhalten, sondern entschieden, dass je nach den Umständen auch bei älteren Kraftfahrzeugen und größerer Fahrleistung ein merkantiler Minderwert zu bejahen sein kann (BGH NJW 2005,277,279).

    Dies ist vorliegend im-Hinblick auf die Fahrzeugmarke und das Modell des Kraftfahrzeugs des Klägers sowie seinem Wiederbeschaffungswert in Höhe von mehr als 10.000,00 € nach Auffassung des Gerichts zu bejahen. Zwar war das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalles bereits circa 6 ½ Jahre alt und hatte eine Laufleistung von gut 214.000 Kilometern, gleichwohl ist das Gericht davon überzeugt, dass es nicht nur einen Markt für derartige Fahrzeuge gibt, sondern die Unfallfreiheit für derartige Fahrzeuge weiterhin bei der Preisfindung zu berücksichtigenden Umstand bildet. Dies gilt jedenfalls bei einem Schaden, für dessen Beseitigung Reparaturkosten in Höhe von circa 3.600,00 € erforderlich sind. …“

    Darüber hinaus stellt es klar, dass auch ein Vorschaden nicht per se dazu führt, einen merkantilen Minderwert auszuschließen:

    „… Die Annahme eines merkantilen Minderwertes ist nicht wegen eines Altschadens in Form punktueller Eindellungen der Heckklappe ausgeschlossen. Das Ausmaß dieser Eindellungen ist unklar – insbesondere sind diese auf den vorgelegten Lichtbildern nicht erkennbar. Lediglich erhebliche Vorschäden können die der Annahme eines merkantilen Minderwertes entgegenstehen. …“

    Praxis:
    Für die Praxis bedeutet dies, dass auch bei älteren Fahrzeugen nicht auf die Erstellung eines Sachverständigengutachtens im Haftpflichtschadenfall verzichtet werden sollte, da die merkantile Wertminderung nur von einem Sachverständigen festgestellt wird und in einem einfachen Kostenvoranschlag nicht enthalten ist.

    Anlage

    http://minderwert.de/assets/2016/04/Luebbecke-3C-410-11.pdf

    Links

    https://dejure.org/2011,29120, http://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall_wertminderung_aelteres_fahrzeug.htm, http://www.captain-huk.de/urteile/ag-lubbecke-entscheidet-zu-der-merkantilen-wertminderung-mit-urteil-vom-9-12-2011-3-c-41011/, http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/363952/

    Neuste Kommentare

    • Johann zu Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
    • Johann zu Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
    • p160490 zu Dr. Trömner
    • Dipl.-Ing. (FH) B. Feuerhahn zu Dr. Trömner
    • p160490 zu Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
    info@minderwert.de
    Copyright © 2024, CASAautomotive
    • Impressum
    • Datenschutz
    Link to: Minderwert auch bei älterem Fahrzeug Link to: Minderwert auch bei älterem Fahrzeug Minderwert auch bei älterem Fahrzeug Link to: Minderwert bei älteren Pkw – Altergrenze von fünf Jahren nicht starr auslegen Link to: Minderwert bei älteren Pkw – Altergrenze von fünf Jahren nicht starr auslegen Minderwert bei älteren Pkw – Altergrenze von fünf Jahren nicht starr...
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

    Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Weiternutzung der Seite, stimmst du die Verwendung von Cookies zu.

    Einstellungen akzeptierenVerberge nur die BenachrichtigungEinstellungen

    Cookie- und Datenschutzeinstellungen



    Wie wir Cookies verwenden

    Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

    Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

    Notwendige Website Cookies

    Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

    Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

    Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

    Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

    Andere externe Dienste

    Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

    Google Webfont Einstellungen:

    Google Maps Einstellungen:

    Google reCaptcha Einstellungen:

    Vimeo und YouTube Einstellungen:

    Datenschutzrichtlinie

    Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

    Datenschutzerklärung
    Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung