Minderwert
    • Rechenblatt
    • Methoden
      • BVSK PKW
        • BVSK KRAD
        • BVSK LKW
      • Dr. Trömner
      • Halbgewachs
      • Hamburger Modell
      • Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
      • Ruhkopf / Sahm
    • Urteile
    • Dokumentation
    • Kontakt
    • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
    • Menü Menü

    Merkantiler Minderwert bei einem Liebhaberfahrzeug

    Titel

    Merkantiler Minderwert bei einem Liebhaberfahrzeug

    Schlagworte

    LG

    Gerichtsort

    Mainz

    Urteilsdatum

    2022-10-28

    Aktenzeichen

    2 0 200/21

    Teaser

    Hintergrund

    Gestritten wurde bei unstreitiger Haftung des Schädigers letztlich nur über die Höhe des zu ersetzenden merkantilen Minderwerts an einem Ferrari. Durch einen Unfall mit einem Motorrad kam es zu einer Anschrammung am rechten Außenspiegelgehäuse und die rechte Seitentür wurde verformt. Der vorgerichtlich tätige Kfz-Sachverständige ermittelte einen Minderwert 15.000,00 €, den die Versicherung des Schädigers auch zahlte. Der Geschädigte war damit aber nicht einverstanden. Er meint, der Minderwert betrage 40.000,00 €. Da es sich bei dem beschädigten Ferrari um ein Premiumfahrzeug eines Luxusherstellers handele, würden potenzielle Käufer umso mehr auf die Unfallfreiheit des Fahrzeugs achten. Sie seien nicht bereit, in der aufgerufenen Preiskategorie (Kaufpreise um 400.000,00 €) ein Liebhaberfahrzeug mit Unfallschaden zu erwerben. Das LG Mainz holte ein gerichtliches Sachverständigengutachten ein und sprach immerhin noch weitere 9.000,00 € Minderwert zu.

    Aussage

    Als merkantiler Minderwert (vgl. § 251 BGB) wird eine Minderung des Verkaufswertes bezeichnet, der trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahrzeugs allein deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums – vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden – eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge besteht. Diese Wertdifferenz stellt einen unmittelbaren Sachschaden dar. Trotz aller Fortschritte in der Reparaturtechnik trifft dies nach wie vor zu, zumal die technische Entwicklung im Fahrzeugbau insoweit auch höhere Anforderungen stellt. Dies gilt auch für mehrere Jahre alte Fahrzeuge mit hoher Laufleistung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.02.2017, AZ: 1-1 U 34/16 m.w.N.). Das Gericht ist nach den Ausführungen des Sachverständigen davon überzeugt, dass durch den Unfall ein merkantiler Minderwert in Höhe von insgesamt 24.000,00 € eingetreten ist. Aufgrund der äußerst geringen Stückzahl des Modells könne keine der üblichen Berechnungsmethoden (etwa Hamburger Modell) angewendet werden, da die Sonderkonstellation eines Liebhaberfahrzeugs nicht berücksichtigt sei. Die Höhe der Reparaturkosten könne nicht als taugliches Kriterium herangezogen werden. Damit das Fahrzeug trotz Unfallschaden noch verkäuflich sei, müsse man mit einem hohen Preisnachlass rechnen. Dieser überschreite dann regelmäßig die unfall- oder schadenbedingten Reparaturkostenbeträge um ein Vielfaches.

    Praxis

    Das Gericht hat sich den Ausführungen des besonders erfahrenen Sachverständigen vollständig angeschlossen und zum einen klargestellt, dass ein merkantiler Minderwert auch bei fortschreitender Reparaturtechnik seine Berechtigung als Schadenposition hat. Zum anderen können die herkömmlichen Berechnungsmodelle auch nur auf herkömmliche Fahrzeuge Anwendung finden. Handelt es sich um ein besonderes Liebhaberfahrzeug, kommt es auf die Marktsituation und nicht auf die Höhe der Instandsetzungskosten an.

    Anlage

    Links

    Neuste Kommentare

    • Johann zu Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
    • Johann zu Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
    • p160490 zu Dr. Trömner
    • Dipl.-Ing. (FH) B. Feuerhahn zu Dr. Trömner
    • p160490 zu Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
    info@minderwert.de
    Copyright © 2024, CASAautomotive
    • Impressum
    • Datenschutz
    Link to: Kein Abzug beim merkantilen Minderwert bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten Link to: Kein Abzug beim merkantilen Minderwert bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten Kein Abzug beim merkantilen Minderwert bei einem vorsteuerabzugsberechtigten... Link to: Wertminderung bei Porsche-Boxster mit 120 Tkm Link to: Wertminderung bei Porsche-Boxster mit 120 Tkm Wertminderung bei Porsche-Boxster mit 120 Tkm
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

    Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Weiternutzung der Seite, stimmst du die Verwendung von Cookies zu.

    Einstellungen akzeptierenVerberge nur die BenachrichtigungEinstellungen

    Cookie- und Datenschutzeinstellungen



    Wie wir Cookies verwenden

    Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

    Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

    Notwendige Website Cookies

    Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

    Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

    Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

    Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

    Andere externe Dienste

    Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

    Google Webfont Einstellungen:

    Google Maps Einstellungen:

    Google reCaptcha Einstellungen:

    Vimeo und YouTube Einstellungen:

    Datenschutzrichtlinie

    Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

    Datenschutzerklärung
    Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung