Titel
Merkantiler Minderwert bei Motorrädern gerechtfertigt
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Braunschweig
Urteilsdatum
1992-02-21
Aktenzeichen
6 S 280/91
Kategorie
,
Teaser
Merkantiler Minderwert ist auch bei Motorrädern gerechtfertigt, da auch bei einem instand gesetzten Motorrad Zweifel bleiben, ob tatsächlich sämtliche Unfallschäden erkannt und behoben worden sind und ob insbesondere die Reparatur auch fachgerecht ausgeführt worden ist.

Merkantiler Minderwert ist auch bei Motorrädern gerechtfertigt, da auch bei einem instand gesetzten Motorrad Zweifel bleiben, ob tatsächlich sämtliche Unfallschäden erkannt und behoben worden sind und ob insbesondere die Reparatur auch fachgerecht ausgeführt worden ist.

Anlagen

Quellen

DAR 1992, 306

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert