Titel
Minderwert auch bei altem Fahrzeug mit hoher Laufleistung
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Neumünster
Urteilsdatum
2008-05-15
Aktenzeichen
32 C 1453/07
Kategorie
,
Teaser
Eine Reparatur mit Kosten von rund 8.800 EUR (knapp über dem WBW) wirkt sich auch bei einem älteren Volvo Pkw wertmindernd aus.

Aus den Gründen:

… Das Gericht ist angesichts des erheblichen Wiederbeschaffungswerts von 8.300 €, den der Gutachter der Kläger ermittelt hat und der von den Beklagten nicht angegriffen worden ist, überzeugt, dass das Fahrzeug mit seinen zum Unfallzeitpunkt knapp 8 Jahren und einer Laufleistung von rund 116.500 km durchaus noch marktgängig ist und dass sich der reparierte Unfallschaden auf den Marktpreis auswirkt. Im Rahmen der Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen geht die Rechtsprechung bei der Schätzung von Nutzungsersatzansprüchen heute von einer durchschnittlichen Laufleistung eines Pkw von mindestens 200,000 km, oft mehr aus

Gerade bei einem Fahrzeug der Marke Volvo, die gemeinhin ein Publikum anspricht, das besonderen Wert auf Zuverlässigkeit und Langlebigkeit legt und bereit ist, dafür einen relativ hohen Preis auch noch für ein gebrauchtes Fahrzeug zu zahlen, muss davon ausgegangen werden, dass sich ein reparierter Unfallschaden mit einem Reparaturvolumen von rund 8.800 € abschreckend und damit preismindernd auswirkt. …

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