Minderwert
    • Rechenblatt
    • Methoden
      • BVSK PKW
        • BVSK KRAD
        • BVSK LKW
      • Dr. Trömner
      • Halbgewachs
      • Hamburger Modell
      • Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
      • Ruhkopf / Sahm
    • Urteile
    • Dokumentation
    • Kontakt
    • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
    • Menü Menü

    Minderwert auch bei alten Pkw – frühere schematische Grenzen des BGH nicht mehr haltbar

    Titel

    Minderwert auch bei alten Pkw - frühere schematische Grenzen des BGH nicht mehr haltbar

    Schlagworte

    Berechnungsmethode, LG, altes Fahrzeug

    Gerichtsort

    Saarbrücken

    Urteilsdatum

    2013-03-22

    Aktenzeichen

    13 S 191/12

    Teaser

    Eine zeitliche Obergrenze, ab der ein Minderwert eines unfallbeschädigten Fahrzeugs bei dessen Wiederverkauf generell ausgeschlossen ist, existiert nicht.

    Aus den Gründen:

    … Ausgangspunkt für den Wertverlust sei die Tendenz der meisten Autofahrer, auf keinen Fall ein Unfallfahrzeug zu kaufen, weil verborgene technische Mängel vorliegen könnten. Trotz aller Fortschritte der Reparaturtechnik bestehe nach wie vor das Risiko weiterer Schäden infolge mangelhaft durchgeführter Reparaturen. Deshalb erzielten Unfallfahrzeuge in der Regel einen geringeren Preis als unfallfreie Gebrauchtwagen.

    Die Fahrzeuge von heute seien jedoch viel langlebiger als früher: Alter und Tachostand spielten beim Wert von Autos nicht mehr so eine zentrale Rolle. Weniger gefragte Fahrzeuge verlören durch einen Unfallschaden sehr an Wert. Gängige Autos mit gutem Wiederverkaufswert würden dagegen trotz eines Unfallschadens (wenn er fachgerecht repariert sei) ohne großen Abschlag gehandelt.

    Der Gebrauchtwagenmarkt habe sich also gewandelt: So werde in der viel zitierten Schwacke-Liste für „Gebrauchte“ auch der Wert zwölf Jahre alter Fahrzeuge aufgelistet. Jedenfalls sei es unsinnig, einen Wertverlust beim Wiederverkauf ab einer schematisch gezogenen Obergrenze von fünf Jahren generell auszuschließen. …

    Anlage

    Links

    https://dejure.org/2013,6540, http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/421845/, http://www.kanzlei-doehmer.de/sachschaden.htm#zeitliche%20Obergrenze, https://www.onlineurteile.de/artikel/wertverlust-eines-alten-unfallautos

    Neuste Kommentare

    • Johann zu Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
    • Johann zu Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
    • p160490 zu Dr. Trömner
    • Dipl.-Ing. (FH) B. Feuerhahn zu Dr. Trömner
    • p160490 zu Marktrelevanz- und Faktorenmethode MFM
    info@minderwert.de
    Copyright © 2024, CASAautomotive
    • Impressum
    • Datenschutz
    Link to: Merkantiler Minderwert eines Tankmotorschiffs Link to: Merkantiler Minderwert eines Tankmotorschiffs Merkantiler Minderwert eines Tankmotorschiffs Link to: Minderwert bei Fzg mit 180.000km Link to: Minderwert bei Fzg mit 180.000km Minderwert bei Fzg mit 180.000km
    Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen

    Diese Seite verwendet Cookies. Mit der Weiternutzung der Seite, stimmst du die Verwendung von Cookies zu.

    Einstellungen akzeptierenVerberge nur die BenachrichtigungEinstellungen

    Cookie- und Datenschutzeinstellungen



    Wie wir Cookies verwenden

    Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

    Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

    Notwendige Website Cookies

    Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

    Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

    Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

    Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

    Andere externe Dienste

    Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

    Google Webfont Einstellungen:

    Google Maps Einstellungen:

    Google reCaptcha Einstellungen:

    Vimeo und YouTube Einstellungen:

    Datenschutzrichtlinie

    Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

    Datenschutzerklärung
    Einstellungen akzeptierenVerberge nur die Benachrichtigung