Titel | Minderwert auch bei einem Motorrad nach den üblichen Methoden |
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Schlagworte | |
Gerichtsort | Dinslaken |
Urteilsdatum | 1996-09-26 |
Aktenzeichen | 10 C 560/95 |
Teaser | Merkantile Wertminderung kann auch bei einem Motorrad nach den üblichen Methoden geschätzt werden. |
Zusammenfassung der Gründe:
Die Wertminderung eines Fahrzeugs, inkl. Motorrädern, hängt vor allem von der Schwere der Beschädigung und von dem Alter des Fahrzeugs ab.
Geschätzte Reparaturkosten von etwa 72,3% des Wiederbeschaffungswertes stellen eine relativ schwere Beschädigung dar.
Ein Motorrad kann im Alter von drei Jahren noch als relativ neu bezeichnet werden.
Wenn die ersatzfähige Wertminderung nach der Methode Ruhkopf/Sahm auf 3,4% der Summe von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten (500 DM) beziffert wird, ist dies daher als moderat zu bezeichnen und ersatzfähig.