Titel Minderwert bei Beschädigung von Bundeswehrfahrzeugen Gerichtsinstanz OLG Gerichtsort Schleswig Urteilsdatum 1979-02-22 Aktenzeichen 9 U 115/78 Kategorie Behördenfahrzeug, Nutzfahrzeug Teaser Minderwert orientiert sich am Verkaufswert am Markt. Mangels einer solchen Marktsituation kann in Fällen von Behördenfahrzeugen - hier: Bundeswehrfahrzeug - die Annahme eines merkantilen Minderwertes ausgeschlossen sein. Entscheidung: 1. Begriff und Wesen des merkantilen Minderwertes eines nach Unfallschäden reparierten Kraftfahrzeugs orientieren sich am – verminderten – Verkaufswert auf dem einschlägigen (Gebrauchtwagen-)Markt. Mangels einer solchen Marktsituation kann in Fällen von Behördenfahrzeugen – hier: Bundeswehrfahrzeug – die Annahme eines merkantilen Minderwertes ausgeschlossen sein. 2. Ein merkantiler Minderwert kommt für reparierte Kraftfahrzeuge, die älter als fünf Jahre oder mehr als 100.000 km gelaufen sind, nicht mehr in Betracht. Anlagen Links https://dejure.org/1979,1923http://connect.juris.de/jportal/prev/BORE021438044 Quellen VersR 1979, 1037 ES Kfz-Schaden C-2/13