Titel | Minderwert bei völliger Instandsetzung bei Fahrzeug älter 5 Jahre |
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Schlagworte | |
Gerichtsort | Hamm |
Urteilsdatum | 2007-04-10 |
Aktenzeichen | 17 C 409/06 |
Teaser | Auch bei völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs kann eine merkantile Wertminderung eintreten. Diese ist auch nicht auf Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren und einer Laufleistung von 100.000 km beschränkt. |
Aus den Gründen:
… Der Kläger kann für die an seinem Fahrzeug eingetretene merkantile Wertminderung gem. §§ 249, 251 BGB einen Betrag von 100,00 € verlangen. Bei der Wertminderung handelt es sich um eine Minderungen des Verkaufswertes, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahrzeugs allein deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge besteht. Diese mögliche Wertminderung ist nicht auf Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren und einer Laufleistung von 100.000 km beschränkt (vgl. BGH NJW 05, 277). Zur Höhe folgt das Gericht den Ausführungen des Sachverständigen Kugelmeier, der Marktgängigkeit, Wiederbeschaffungswert, Laufleistung und Reparaturumfang berücksichtigt hat. Danach ist bei dem Fahrzeug des Klägers auch im Falle einer ordnungsgemäßen Reparatur eine Minderung des Verkaufswertes von 100,00€ eingetreten. …