Titel
Minderwert eines bei einem Transport beschädigten Neuwagens
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Pfaffenhofen
Urteilsdatum
2016-08-05
Aktenzeichen
1 C 290/16
Kategorie
,
Teaser
Der merkantile Minderwert gehört zum unmittelbaren Substanzschaden. Der durch den Transport erfolgte Schaden erfasst in seiner Gesamtheit auch den merkantilen Minderwert. Die Wertminderung fällt als tatsächlicher Substanzschaden auch unter Handelsgesetzbuch § 429 HGB.

Aus den Gründen:

… Danach wird deutlich, dass der merkantile Minderwert zum unmittelbaren Substanzschaden gehört und nicht wie von Beklagtenseite oder Streithelferseite vorgetragen, danebenstehend und gesondert zu sehen ist. Der hier durch den Transport erfolgte Schaden erfasst in seiner Gesamtheit auch den merkantilen Minderwert, der durch das Schadensereignis eingetreten ist. Die Reparatur des streitgegenständlichen Schadens kann insoweit den merkantilen Minderwert nicht beseitigen. Dieser besteht vielmehr trotz der Reparatur auch weiterhin, da entsprechend den Ausführungen des OLG Hamburg trotz Behebung der technischen Schäden im Verkehr allgemein ein beschädigtes Neufahrzeug nicht mehr den gleichen Wert hat wie ein unbeschädigtes Neufahrzeug.

Das streitgegenständliche Gericht ist insoweit mit den oben zitierten Entscheidungen der Auffassung, dass die Wertminderung als tatsächlicher Substanzschaden auch unter § 429 HGB fällt und eben dementsprechend zu ersetzen war. …

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