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    Minderwert stets, wenn Unfallschaden offenbarungspflichtig

    Titel

    Minderwert stets, wenn Unfallschaden offenbarungspflichtig

    Schlagworte

    AG, Offenbarungspflicht

    Gerichtsort

    Saarlouis

    Urteilsdatum

    2008-02-11

    Aktenzeichen

    30 C 1735/07

    Teaser

    Eine Wertminderung kann grundsätzlich anfallen, wenn der Schaden beim Fahrzeugverkauf offenbarungspflichtig wäre.

    Aus den Gründen:
    … Die Klägerin hat gegen die Beklagte aus Artikel L 124-3 Versicherungsgesetz Anspruch auf die geltend gemachte Wertminderung.

    Das angerufene Gericht ist gemäß Artikel 9 Absatz 1 b) EUGVVO in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 2 EUGVVO zur Entscheidung des Rechtsstreites zuständig (vgl. hierzu auch BGH NJW 2007, 71).

    Der Klägerin steht auch die geltend gemachte Wertminderung in Höhe von 400,00 € zu. Die Klägerin ist nämlich beim Fahrzeugverkauf zur Offenbarung von Unfallschäden verpflichtet, so dass sie mit Erfolg die streitgegenständliche Wertminderung von der Beklagten verlangen kann (vgl. hierzu auch: Neidhart Unfall im Ausland, 5. Auflage Rndr. 75). Die Wertminderung wurde unter Vorlage des vorgerichtlichen Gutachtens des Herrn M. substantiiert von der Klägerin auf 400,00 € beziffert. Die Zinsentscheidung beruht auf §§ 286 Abs. 2 Nr. 3, 288 Abs. 1 BGB. Die Beklagte hat mit Schreiben vom 22.11.2006 die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert. …

    Anlage

    http://minderwert.de/assets/2016/04/AG-Saarlouis-30-C-1735-07.pdf

    Links

    https://dejure.org/2008,67245, http://www.captain-huk.de/urteile/urteil-des-amtsgerichts-saarlouis-zum-thema-der-gerichtszustaendigkeit-am-wohnsitz-des-geschaedigten-gegen-eine-auslaendische-haftpflichtversicherung/

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