Titel Pauschales Bestreiten einer Wertminderung ist nicht ausreichend Gerichtsinstanz AG Gerichtsort Erding Urteilsdatum 2013-03-13 Aktenzeichen 3 C 1958/12 Kategorie altes Fahrzeug, Schätzung Teaser Auch für ältere Fahrzeuge kann eine Wertminderung anfallen. Hintergrund: Gegenstand der Klage vor dem AG Erding war ein Kfz-Haftpflichtschaden von Juni 2012. Die Eintrittspflichtigkeit der Beklagten (Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners) dem Grunde nach zu 100 % stand fest. Die Bezahlung der geforderten Wertminderung in Höhe von 150,00 € verweigerte die Beklagte vorgerichtlich. Das AG Erding gab der Klage vollumfänglich statt. Aussage: Im Hinblick auf die Wertminderung stellte das AG Erding fest, dass diese bereits im vorgerichtlichen Kfz-Haftpflichtgutachten enthalten war. Die Beklagte habe unsubstantiiert bestritten. Auch bei älteren Fahrzeugen könne eine entsprechende Wertminderung auftreten, sodass das Bestreiten der Wertminderung auf Beklagtenseite unerheblich war. Praxis: Ein pauschales Bestreiten der Wertminderung auf Beklagtenseite hält das AG Erding nicht für ausreichend. Anlagen Erding-3-C-1958-12.pdf Links https://dejure.org/2013,41204http://www.captain-huk.de/urteile/ag-erding-verurteilt-zur-zahlung-der-mietwagenkosten-nach-schwacke-mietpreisspiegel-sowie-zur-zahlung-einer-wertminderung-und-notwendiger-anwaltskosten-mit-urteil-vom-13-3-2013-3-c-195812/http://www.unfallzeitung.de/expertenrat/ag-erding-zu-erforderlichen-mietwagenkosten-nutzungsdauer-und-wertminderung Quellen BVSK-Rechtsdienst, Ausgabe 83/2013, Die Rechtsprechung zur merkantilen Wertminderung