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    Pauschales Bestreiten einer Wertminderung ist nicht ausreichend

    Titel

    Pauschales Bestreiten einer Wertminderung ist nicht ausreichend

    Schlagworte

    AG, Schätzung, altes Fahrzeug

    Gerichtsort

    Erding

    Urteilsdatum

    2013-03-13

    Aktenzeichen

    3 C 1958/12

    Teaser

    Auch für ältere Fahrzeuge kann eine Wertminderung anfallen.

    Hintergrund:
    Gegenstand der Klage vor dem AG Erding war ein Kfz-Haftpflichtschaden von Juni 2012. Die Eintrittspflichtigkeit der Beklagten (Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners) dem Grunde nach zu 100 % stand fest. Die Bezahlung der geforderten Wertminderung in Höhe von 150,00 € verweigerte die Beklagte vorgerichtlich. Das AG Erding gab der Klage vollumfänglich statt.
    Aussage:
    Im Hinblick auf die Wertminderung stellte das AG Erding fest, dass diese bereits im vorgerichtlichen Kfz-Haftpflichtgutachten enthalten war. Die Beklagte habe unsubstantiiert bestritten. Auch bei älteren Fahrzeugen könne eine entsprechende Wertminderung auftreten, sodass das Bestreiten der Wertminderung auf Beklagtenseite unerheblich war.
    Praxis:
    Ein pauschales Bestreiten der Wertminderung auf Beklagtenseite hält das AG Erding nicht für ausreichend.

    Anlage

    http://minderwert.de/assets/2016/04/Erding-3-C-1958-12.pdf

    Links

    https://dejure.org/2013,41204, http://www.captain-huk.de/urteile/ag-erding-verurteilt-zur-zahlung-der-mietwagenkosten-nach-schwacke-mietpreisspiegel-sowie-zur-zahlung-einer-wertminderung-und-notwendiger-anwaltskosten-mit-urteil-vom-13-3-2013-3-c-195812/, http://www.unfallzeitung.de/expertenrat/ag-erding-zu-erforderlichen-mietwagenkosten-nutzungsdauer-und-wertminderung

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