Titel
Pauschales Bestreiten einer Wertminderung ist nicht ausreichend
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Erding
Urteilsdatum
2013-03-13
Aktenzeichen
3 C 1958/12
Kategorie
,
Teaser
Auch für ältere Fahrzeuge kann eine Wertminderung anfallen.

Hintergrund:
Gegenstand der Klage vor dem AG Erding war ein Kfz-Haftpflichtschaden von Juni 2012. Die Eintrittspflichtigkeit der Beklagten (Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners) dem Grunde nach zu 100 % stand fest. Die Bezahlung der geforderten Wertminderung in Höhe von 150,00 € verweigerte die Beklagte vorgerichtlich. Das AG Erding gab der Klage vollumfänglich statt.
Aussage:
Im Hinblick auf die Wertminderung stellte das AG Erding fest, dass diese bereits im vorgerichtlichen Kfz-Haftpflichtgutachten enthalten war. Die Beklagte habe unsubstantiiert bestritten. Auch bei älteren Fahrzeugen könne eine entsprechende Wertminderung auftreten, sodass das Bestreiten der Wertminderung auf Beklagtenseite unerheblich war.
Praxis:
Ein pauschales Bestreiten der Wertminderung auf Beklagtenseite hält das AG Erding nicht für ausreichend.

Quellen

BVSK-Rechtsdienst, Ausgabe 83/2013, Die Rechtsprechung zur merkantilen Wertminderung

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