Titel
Pro Wertminderung bei einem Fahrschulwagen
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Nürnberg
Urteilsdatum
2009-01-20
Aktenzeichen
31 C 5330/08
Kategorie
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Teaser
Auch eine vollständige und fachgerechte Reparatur oder die Tatsache, dass es sich um einen Fahrschulwagen handelt, sprechen nicht gegen die Zuerkennung einer merkantilen Wertminderung.

Aus den Gründen:

… Bezüglich der eingetretenen Wertminderung wird, auf das Sachverständigengutachten des Sachverständigen … verwiesen. In diesem wird ausgeführt, dass keine Alt- bzw. Vorschäden festgestellt wurden. Zwar wurde von Beklagtenseite bestritten, dass ein technischer Minderwert eingetreten. ist, da der Schaden vollständig und fachgerecht behoben werden kann und verborgene Mängel aufgeschlossen werden können. Dies spielt jedoch bei dem merkantilen Minderwert keine Rolle. Eine substantiierte Einwendung der Beklagten lässt sich auch nicht darin erkennen, dass der Wagen ein Fahrschulwagen ist. Ein weiterer substantiierter Vortrag der Beklagten, aus welchem Grund hier nicht von einem merkantilen Minderwert auszugehen ist, liegt nicht vor. Die vom Kläger angesetzte Wertminderung in Höhe von 140,00 Euro ist somit erstattungsfähig. …

Quellen

BVSK-Rechtsdienst, Ausgabe 83/2013, Die Rechtsprechung zur merkantilen Wertminderung

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