Titel Pro Wertminderung bei einem Fahrschulwagen Gerichtsinstanz AG Gerichtsort Nürnberg Urteilsdatum 2009-01-20 Aktenzeichen 31 C 5330/08 Kategorie Fahrschulwagen, fiktive Reparatur, Nutzfahrzeug Teaser Auch eine vollständige und fachgerechte Reparatur oder die Tatsache, dass es sich um einen Fahrschulwagen handelt, sprechen nicht gegen die Zuerkennung einer merkantilen Wertminderung. Aus den Gründen: … Bezüglich der eingetretenen Wertminderung wird, auf das Sachverständigengutachten des Sachverständigen … verwiesen. In diesem wird ausgeführt, dass keine Alt- bzw. Vorschäden festgestellt wurden. Zwar wurde von Beklagtenseite bestritten, dass ein technischer Minderwert eingetreten. ist, da der Schaden vollständig und fachgerecht behoben werden kann und verborgene Mängel aufgeschlossen werden können. Dies spielt jedoch bei dem merkantilen Minderwert keine Rolle. Eine substantiierte Einwendung der Beklagten lässt sich auch nicht darin erkennen, dass der Wagen ein Fahrschulwagen ist. Ein weiterer substantiierter Vortrag der Beklagten, aus welchem Grund hier nicht von einem merkantilen Minderwert auszugehen ist, liegt nicht vor. Die vom Kläger angesetzte Wertminderung in Höhe von 140,00 Euro ist somit erstattungsfähig. … Anlagen Nuernberg-31-c-5330-08.pdf Links https://dejure.org/2009,36686http://www.captain-huk.de/urteile/ag-nuernberg-spricht-geschaedigtem-bei-fiktiver-schadensabrechnung-markengebundene-fachwerkstattloehne-zu/http://www.iww.de/quellenmaterial/id/39805 Quellen BVSK-Rechtsdienst, Ausgabe 83/2013, Die Rechtsprechung zur merkantilen Wertminderung