Titel
Versicherungsentschädigung wegen eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrags
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Karlsruhe
Urteilsdatum
2011-09-21
Aktenzeichen
VIII ZR 184/10
Kategorie
Teaser
Soweit in der Versicherungsleistung ein Ausgleich für merkantilen Minderwert in Höhe von 1.000 € enthalten sei, sei der Kläger nach Abschnitt X. 5 der Leasingbedingungen zur Weiterleitung an den Leasinggeber verpflichtet.

Leitsatz:

Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine Versicherungsentschädigung, die aufgrund eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls vom Haftpflichtversicherer des Schädigers wegen der Beschädigung des Leasingfahrzeugs auf Totalschadensbasis gezahlt wird, dem Leasinggeber zu, soweit sie nicht vom Leasingnehmer zur Reparatur des Leasingfahrzeugs verwendet wird. Das gilt auch insoweit, als die Versicherungsentschädigung den zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages noch nicht amortisierten Gesamtaufwand des Leasinggebers einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt (Fortführung von BGH, WM 2008, 368). … Entschädigungsleistungen für Wertminderung sind in jedem Fall an den Leasinggeber weiterzuleiten …

Anlagen

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