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    Versicherungsentschädigung wegen eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrags

    Titel

    Versicherungsentschädigung wegen eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrags

    Schlagworte

    BGH, Leasing

    Gerichtsort

    Karlsruhe

    Urteilsdatum

    2011-09-21

    Aktenzeichen

    VIII ZR 184/10

    Teaser

    Soweit in der Versicherungsleistung ein Ausgleich für merkantilen Minderwert in Höhe von 1.000 € enthalten sei, sei der Kläger nach Abschnitt X. 5 der Leasingbedingungen zur Weiterleitung an den Leasinggeber verpflichtet.

    Leitsatz:

    Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung steht eine Versicherungsentschädigung, die aufgrund eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls vom Haftpflichtversicherer des Schädigers wegen der Beschädigung des Leasingfahrzeugs auf Totalschadensbasis gezahlt wird, dem Leasinggeber zu, soweit sie nicht vom Leasingnehmer zur Reparatur des Leasingfahrzeugs verwendet wird. Das gilt auch insoweit, als die Versicherungsentschädigung den zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages noch nicht amortisierten Gesamtaufwand des Leasinggebers einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt (Fortführung von BGH, WM 2008, 368). … Entschädigungsleistungen für Wertminderung sind in jedem Fall an den Leasinggeber weiterzuleiten …

    Anlage

    http://minderwert.de/assets/2016/03/227339.pdf

    Links

    https://openjur.de/u/227339.html, http://treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/420/Content/000420443.htm

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