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    Vorschäden an einem Oldtimer schließen nicht aus, dass eine neuerliche Beschädigung dessen Wert um mehr als nur die Reparaturkosten verringert

    Titel

    Vorschäden an einem Oldtimer schließen nicht aus, dass eine neuerliche Beschädigung dessen Wert um mehr als nur die Reparaturkosten verringert

    Schlagworte

    OLG, Oldtimer

    Gerichtsort

    Wien

    Urteilsdatum

    2018-01-30

    Aktenzeichen

    2 Ob 200/17a

    Teaser

    Gefühle bestimmen den Mark und gehören daher als marktpreisbildend ordnungsgemäß ermittelt. Bei Oldtimern schließen Vorschäden eine weitere ersatzfähige Wertminderung nicht aus.

    Urteil aus Österreich. Aus den Gründe: …

    Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Es traf Feststellungen zum Zustand des Fahrzeugs vor der Reparatur und nahm als erwiesen an, dass durch den Unfall trotz fachgerechter Reparatur eine Wertminderung von 60.000 EUR eingetreten sei. Potentielle Käufer würden wegen des Schadens um diesen Betrag weniger zahlen. In der Beweiswürdigung verwies es dafür auf die Aussage eines Zeugen und auf das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen, der – übereinstimmend mit einem Privatgutachten – zu diesem Ergebnis gekommen war. Eine von der Beklagten vorgeschlagene Methode zur Ermittlung der Wertminderung lehnte es unter Hinweis auf die diesbezüglichen Ausführungen des Sachverständigen ab.  …

    Anlage

    http://minderwert.de/assets/2018/11/JJT_20180130_OGH0002_0020OB00200_17A0000_000.pdf

    Links

    http://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/zur-wertminderung-eines-oldtimers/, https://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/5410422/Wertminderung_Es-ist-doch-mehr-als-nur-ein-Auto

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