Titel Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm bei 5 Jahre alten Fahrzeug Gerichtsinstanz OLG Gerichtsort Karlsruhe Urteilsdatum 1998-05-22 Aktenzeichen 10 U 17/98 Kategorie altes Fahrzeug, Berechnungsmethode, Ruhkopf-Sahm Teaser Die Methode von Ruhkopf/Sahm bewertet zwar die merkantile Wertminderung nur bis zum vierten Zulassungsjahr. Es erscheint aber im Rahmen der Schätzung angemessen, die Bewertungsmethode vorsichtig auf ältere Fahrzeuge zu übertragen. Aus den Gründen: Eine merkantile Wertminderung kann grundsätzlich auch ein älteres Fahrzeug durch einen Unfall erfahren. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug infolge des Unfalls im Verkehr — auf dem Gebrauchtwagenmarkt — geringer bewertet wird. … Die — grundsätzlich anerkannte (vgl. BGH NJW 80, 281, 282) — Methode von Ruhkopf/Sahm bewertet zwar die merkantile Wertminderung nur bis zum vierten Zulassungsjahr. Es erscheint aber im Rahmen der Schätzung gemäß § 287 ZPO angemessen, die Bewertungsmethode vorsichtig auf ältere Fahrzeuge zu übertragen. In Fortschreibung der Vorgaben und Wertansätze der Methode von Ruhkopf/Sahm erscheint es daher angemessen, die Wertminderung für das erst knapp fünf Jahre alte, gut erhaltene klägerische Fahrzeug mit 3 % der Summe aus Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten zu bewerten (X = 3 bei einem Verhältnis von Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert von rund 88 %). Dies führt zu einem Wertminderungsbetrag von rund DM 1.000, der auch einer dem Senat aus eigener Sachkenntnis möglichen allgemeinen Plausibilitätskontrolle standhält. … Anlagen OLG-Karlsruhe-10U17-98.pdf Links https://dejure.org/1998,48049https://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall-unfallbedingte-wertminderung-bei-einem-aelteren-fahrzeug.htm