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    Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm bei 5 Jahre alten Fahrzeug

    Titel

    Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm bei 5 Jahre alten Fahrzeug

    Schlagworte

    Berechnungsmethode, OLG, Ruhkopf-Sahm, altes Fahrzeug

    Gerichtsort

    Karlsruhe

    Urteilsdatum

    1998-05-22

    Aktenzeichen

    10 U 17/98

    Teaser

    Die Methode von Ruhkopf/Sahm bewertet zwar die merkantile Wertminderung nur bis zum vierten Zulassungsjahr. Es erscheint aber im Rahmen der Schätzung angemessen, die Bewertungsmethode vorsichtig auf ältere Fahrzeuge zu übertragen.

    Aus den Gründen:

    Eine merkantile Wertminderung kann grundsätzlich auch ein älteres Fahrzeug durch einen Unfall erfahren. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug infolge des Unfalls im Verkehr — auf dem Gebrauchtwagenmarkt — geringer bewertet wird.

    …

    Die — grundsätzlich anerkannte (vgl. BGH NJW 80, 281, 282) — Methode von Ruhkopf/Sahm bewertet zwar die merkantile Wertminderung nur bis zum vierten Zulassungsjahr. Es erscheint aber im Rahmen der Schätzung gemäß § 287 ZPO angemessen, die Bewertungsmethode vorsichtig auf ältere Fahrzeuge zu übertragen. In Fortschreibung der Vorgaben und Wertansätze der Methode von Ruhkopf/Sahm erscheint es daher angemessen, die Wertminderung für das erst knapp fünf Jahre alte, gut erhaltene klägerische Fahrzeug mit 3 % der Summe aus Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten zu bewerten (X = 3 bei einem Verhältnis von Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert von rund 88 %). Dies führt zu einem Wertminderungsbetrag von rund DM 1.000, der auch einer dem Senat aus eigener Sachkenntnis möglichen allgemeinen Plausibilitätskontrolle standhält.

    …

    Anlage

    http://minderwert.de/assets/2019/09/OLG-Karlsruhe-10U17-98.pdf

    Links

    https://dejure.org/1998,48049, https://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall-unfallbedingte-wertminderung-bei-einem-aelteren-fahrzeug.htm

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