, Hamburg, 1981-10-16, 7 U 105/80
Die Methoden Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs und Nölke/Nölke, die für denselben Schadensfall zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen, ergeben entgegen der Ansicht des Bundesgerichtshofs keine brauchbaren Bewertungsgrundlagen, weil sie den Gepflogenheiten des Gebrauchtwagenmarkts nicht entsprechen. Es wird das Hamburger Modell empfohlen.

, Hamburg, 2008-03-28, 50B C 112/07
Auch bei Fahrzeugen mit einer Laufleistung von mehr als 100.000 Kilometern ist eine Wertminderung anzunehmen, wenn auch zurückhaltend.

, Hamburg-St. Georg, 2009-03-31, 923 C 219/08
Zur tatrichterlichen Schätzung eines merkantilen Minderwerts (§ 287 ZPO) kann das Gericht auf das so genannte Hamburger Modell zurückgreifen.