Titel Wertminderung auch bei Fahrzeugen über 100.000 km Gerichtsinstanz AG Gerichtsort Hamburg Urteilsdatum 2008-03-28 Aktenzeichen 50B C 112/07 Kategorie Berechnungsmethode, Hamburger Modell, hohe Laufleistung Teaser Auch bei Fahrzeugen mit einer Laufleistung von mehr als 100.000 Kilometern ist eine Wertminderung anzunehmen, wenn auch zurückhaltend. Aus den Gründen: … Der Kläger kann von den Beklagten weiteren Schadensersatz für eine an seinem Fahrzeug eingetretene merkantile Wertminderung verlangen. Das Gericht schätzt die Höhe dieser Wertminderung in Übereinstimmung mit dem von Klägerseite eingereichten Sachverständigengutachten gemäß § 287 Absatz 2 ZPO auf 350,00 Euro. Zwar ist den Beklagten zuzugeben, dass das Fahrzeug bereits eine erhebliche Laufleistung erreicht hatte. Die Annahme einer merkantilen Wertminderung kann aber nicht strikt nach vorgegebenen Kilometergrenzen berechnet werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass der erlittene Unfall in jedem Fall bei einem Verkauf des Fahrzeugs offenbarungspflichtig wäre. Der Unfall geht auch über einen kleinen Parkrempler deutlich hinaus. Das Fahrzeug ist erst 3 ½ Jahre alt gewesen, bei einem Verkauf mit Offenbarung des erlittenen Unfalls wäre ein geringerer Preis zu erzielen, als bei einem vergleichbaren Fahrzeug, das einen solchen Unfall nicht erlitten hätte. Davon ist das Gericht überzeugt. Der erlittene Unfall bezieht sich auch nicht nur auf Anbauteile, die für die Funktion des Fahrzeugs keine Rolle spielen. Wie sich aus dem von Klägerseite als Anlage K1 eingereichten Gutachten ergibt, ist das Fahrzeug nach dem Unfall zu vermessen und einzustellen, so wie zumindest der Unterholm hinten rechts instand zu setzen (Seite 8 des Gutachtens). Die Annahme der Wertminderung von 350,00 Euro ist bei Anwendung der so genannten Hamburger Tabelle noch als zurückhaltend anzusehen. Diese Zurückhaltung ist aber auch angemessen, da das Fahrzeug die Laufkilometergrenze von 100.000 km bereits knapp überschritten hatte. … Anlagen Links https://dejure.org/2008,32952http://www.iww.de/ue/archiv/wertminderung-wertminderung-auch-bei-fahrzeugen-ueber-100000-km-f19218 Quellen BVSK-Rechtsdienst, Ausgabe 83/2013, Die Rechtsprechung zur merkantilen Wertminderung SVR 11/2008