Titel
Auch bei mehr als 100.000 Km Laufleistung ist Wertminderung zuzuerkennen
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Otterndorf
Urteilsdatum
2015-04-23
Aktenzeichen
2 C 50/15
Kategorie
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Teaser
Das AG Otterndorf hat mit überzeugender Begründung die merkantile Wertminderung auch bei einem 7 Jahre alten und 104.332 Kilometer gelaufenen Fahrzeugs zugesprochen. Bei den heutigen Fahrzeugen ist regelmäßig von einer hohen Lebenserwartung auszugehen.

Fazit und Praxishinweis:

Das erkennende Amtsgericht Otterndorf hat mit überzeugender Begründung die merkantile Wertminderung auch bei einem 7 Jahre alten und 104.332 Kilometer gelaufenen Fahrzeugs zugesprochen. Bei den heutigen Fahrzeugen ist regelmäßig von einer hohen Lebenserwartung auszugehen. Auch die Motoren sind langlebiger als früher. Daher kann es eine Grenze zur Anerkennung einer merkantilen Wertminderung bei 100.000 km-Laufleistung und fünf Jahren Alter nicht geben. Auch ältere Fahrzeuge mit mehr als 100.000 km Laufleistung erleiden durch einen Unfallschaden, auch wenn er fachgerecht ausrepariert wird, einen merkantilen Minderwert.

Dieser entsteht auch dann, wenn das Fahrzeug nicht veräußert wird.

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