, Flensburg, 2019-06-06, 7 O 90/18
Im Abgasskandal können auch dann Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn das Auto mit den manipulierten Abgaswerten inzwischen weiterverkauft wurde.

, Hamburg, 1997-01-09, 6 U 212/96
Unter dem sogenannten merkantilen Minderwert versteht man den Minderwert, den ein durch Unfall erheblich beschädigtes Kraftfahrzeug dadurch erleidet, dass dieses trotz Behebung der technischen Schäden im Verkehr allgemein geringer bewertet wird, als ein unfallfrei gefahrener Wagen. Diese Wertdifferenz stellt einen echten Schaden des betroffenen Eigentümers dar, der dem Geschädigten unabhängig davon zu erstatten ist, ob er das Kraftfahrzeug veräußert oder weiter benutzt.

, Stuttgart, 1981-11-19, 10 U 119/81
Für die Berechnung des merkantilen Minderwerts von reparierten Unfallfahrzeugen bietet sich vor allem die Methode Halbgewachs an.

, Bochum, 2012-05-02, 42 C 528/11
Die merkantile Wertminderung fällt auch an, wenn das verunfallte Fahrzeug ordnungsgemäß repariert wird. Die merkantile Wertminderung fällt auch ab, wenn der Unfallschaden fiktiv abgerechnet wird. Die merkantile Wertminderung kann auch dann geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug nicht veräußert wird.

, Otterndorf, 2015-04-23, 2 C 50/15
Das AG Otterndorf hat mit überzeugender Begründung die merkantile Wertminderung auch bei einem 7 Jahre alten und 104.332 Kilometer gelaufenen Fahrzeugs zugesprochen. Bei den heutigen Fahrzeugen ist regelmäßig von einer hohen Lebenserwartung auszugehen.

, Mölln, 2007-10-02, 3 C 280/07
Für den Anspruch auf Wertminderung kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte das Unfallfahrzeug tatsächlich veräußert und einen geringeren Kaufpreis erzielt.

, Frankfurt, 1996-07-04, 7 U 242/94
Voraussetzung für die Zuerkennung eines ersatzfähigen merkantilen Minderwertes ist die auf dem Markt vorhandene, aus der Erfahrung gewonnne Einsicht, dass mit der Benutzung einer reparierten Sache auch dann ein größeres Risiko verbunden ist, wenn sich ein technischer Mangel (noch) nicht gezeigt hat.

, Saarbrücken, 1992-03-20, 3 U 101/91
Minderwert und entgangener Gewinn wegen unfallbedingter Vereitelung eines Verkaufs des beschädigten Kfz können nebeneinander beansprucht werden

, Duisburg, 2014-04-17, 12 S 153/13
Unfallfahrzeug wurde unrepariert veräußert, weshalb ein merkantiler Minderwert nicht besteht.

, Karlsruhe, 2006-12-05, VI ZR 77/06
Anspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf Ersatz der Reparaturkosten nach Durchführung der Reparatur; Berücksichtigung der Höhe des Wiederbeschaffungswertes; Geltendmachung der Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts; Notwendigkeit einer tatsächlichen Nutzung des Fahrzeuges nach der durchgeführten Reparatur; Minderwert ist zu berücksichtigen