Titel
Autohaus muss einen Diesel-Pkw mit Schummelsoftware zurücknehmen und Ersatz liefern
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Berlin
Urteilsdatum
2019-03-19
Aktenzeichen
22 O 135/17
Kategorie
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Teaser
Auch nach dem Update bleibt Fahrzeug mangelhaft, weil er minderwertig ist. Die 22. Kammer des Landgerichts Berlin schätzt den Minderwert auf 10% des Neupreises.

Aus den Kommentaren:

… Zutreffend geht das Gericht davon aus, dass der PKW mit der verbotenen Abschalteinrichtung mangelhaft ist und der Mangel auch nicht durch ein Softwareupdate beseitigt werden kann. Auch nach dem Update bleibt der mangelhaft, weil er minderwertig ist. Die 22. Kammer des Landgerichts Berlin schätzt weiterhin den Minderwert aus eigener begründeter Kompetenz auf 10% des Neupreises.

Außerdem bleibt der PKW auch deshalb nach dem Softwareupdate mangelhaft, weil der PKW nicht nur minderwertig ist, sondern dem Verdacht weiterer, durch das Update langfristig verursachter Mängel, ausgesetzt ist. Jeder VW-Händler, der versucht hat, einen solchen bemakelten PKW wiederzuverkaufen, kann bestätigen, dass ein solcher PKW entweder gar nicht oder nur mit erheblichen Abschlägen zu verkaufen ist. …

 

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