, Berlin, 2019-03-19, 22 O 135/17
Auch nach dem Update bleibt Fahrzeug mangelhaft, weil er minderwertig ist. Die 22. Kammer des Landgerichts Berlin schätzt den Minderwert auf 10% des Neupreises.

, Flensburg, 2019-06-06, 7 O 90/18
Im Abgasskandal können auch dann Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn das Auto mit den manipulierten Abgaswerten inzwischen weiterverkauft wurde.

, Stuttgart, 2019-11-06, 9U 3/19
Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt. Das OLG Düsseldorf hat diese Vorgehensweise erneut bestätigt und jetzt auch das OLG Stuttgart im aktuellen Fall.

, Frankfurt a.M., 2019-09-25, 17 U 45/19
VW haftet dem Grunde nach Käufern von Fahrzeugen, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Verlangt der Käufer Rückerstattung des Kaufpreises, muss er sich die während der Nutzungszeit eingetretene Wertminderung eines vergleichbaren mangelfreien Fahrzeugs auf den Schaden anrechnen lassen (Vorteilsausgleichung). Die Höhe dieser Wertminderung ist durch Sachverständigengutachten zu klären.

, Krefeld, 2019-11-20, 2 O 54/18
Ein Porsche Cayenne geht im Abgasskandal zurück an den Händler. Er muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Zudem hat das Gericht Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises zugesprochen.

, Bremen, 2019-04-12, 4 O 365/18
Die Klägerin hatte zunächst Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises des vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs verlangt. Nach dem sie das Fahrzeug verkauft hat, verlangt sie nunmehr Ersatz des aus Manipulation folgenden Minderwerts. Das LG Bremen schätzt den auf 10 % des Kaufpreises.

, Heilbronn, 2017-08-15, 9 O 111/16
Der Neukauf eines Pkw Audi Q3, EURO-Norm 5, mit dem Dieselmotor EA 189 ist rückabzuwickeln, da die beim Kauf eingebaut gewesene Software zu einem merkantilen Minderwert führt, der nicht nachgebessert werden kann.

, Dresden, 2018-03-01, 10 U 1561/17
Vage Befürchtungen des Käufers und die hypothetische Möglichkeit, dass auch nach der Nachbesserung Mängel verbleiben oder neue Mängel entstehen, sind hierfür nicht ausreichend.

, Kempten, 2017-03-29, 13 O 808/16
Anspruch auf Zahlung des Minderungsbetrages. Abgasskandal wirkt sich bei Verkaufsverhandlungen negativ auf den erzielbaren Preis aus.

, Hildesheim, 2017-01-17, 3 O 139/16
Der Geschädigte braucht sich nicht auf die Erstattung eines etwaigen Minderwerts des Fahrzeugs verweisen zu lassen. Dies käme nur in Betracht, wenn der Vermögensnachteil des Geschädigten durch Zahlung des Minderwerts vollständig ausgeglichen werden könnte. Das ist aber gerade nicht der Fall. Denn der Vermögensnachteil liegt nicht allein darin, dass der Geschädigte ein mit dem Makel des „Dieselskandals“ behaftetes und deshalb womöglich schlechter verkäufliches Auto erhalten hat. Vielmehr besteht der Vermögensnachteil auch darin, dass der abgeschlossene Kaufvertrag dem Geschädigten gerade deshalb ungünstig ist, weil die technischen Folgen der Softwaremanipulation und des dadurch erforderlich gewordenen Updates nicht abzuschätzen sind.