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    Dieselmotor mit Software-Update ist kein Grund für eine Minderung

    Titel

    Dieselmotor mit Software-Update ist kein Grund für eine Minderung

    Schlagworte

    Abgasskandal, Diesel, OLG

    Gerichtsort

    Dresden

    Urteilsdatum

    2018-03-01

    Aktenzeichen

    10 U 1561/17

    Teaser

    Vage Befürchtungen des Käufers und die hypothetische Möglichkeit, dass auch nach der Nachbesserung Mängel verbleiben oder neue Mängel entstehen, sind hierfür nicht ausreichend.

    Verfahren liegt beim BGH VIII ZR 78/1

    Nach Ansicht des OLG haftet dem Fahrzeug kein Mangel an, der eine Minderung des Kaufpreises rechtfertigen könnte. Dabei hat der Senat ausdrücklich offengelassen, ob das mit der Manipulationssoftware ausgestattete Fahrzeug zunächst bei Übergabe an den Käufer mangelhaft war. Der Kläger habe jedoch nicht ausreichend darlegen können, dass das Fahrzeug nach Aufspielen des Softwareupdates noch immer mangelhaft ist. Insbesondere genügten allgemeine Behauptungen, das Software-Update habe unter anderem auf Abgaswerte, den Kraftstoffverbrauch, die Leistung und die Lebensdauer nachteilige Auswirkungen, nicht.

    Anlage

    http://minderwert.de/assets/2018/11/10-U-1561.17.pdf

    Links

    https://dejure.org/2018,3819, https://www.kfz-betrieb.vogel.de/dieselmotor-mit-software-update-ist-kein-grund-fuer-eine-minderung-a-741332/, https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg-dresden-fahrer-eines-diesel-kann-kaufpreis-nach-software-update-nicht-mindern, https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Dresden_10-U-156117_VW-Abgasskandal-Kein-Anspruch-auf-Kaufpreisminderung-aufgrund-von-Softwaremanipulationen.news25599.htm, https://www.bundesjustizportal.de/2018/10/09/kaufpreisminderung-bei-vom-abgasskandal-betroffenen-kraftfahrzeug/

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