Titel
Entscheidung über wirtschaftlichen Totalschaden
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Mannheim
Urteilsdatum
2014-02-13
Aktenzeichen
10 S 71/13
Kategorie
, ,
Teaser
Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung sind Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gegenüberzustellen. Es sind die Brutto-Beträge anzunehmen. Wertminderung ist steuerneutral.

Fazit und Praxishinweis:

… Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes ist der Geschädigte gehalten, den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbeseitigung zu wählen. Dementsprechend sind Vergleiche zwischen einer durchzuführenden Reparatur oder einer Ersatzbeschaffung anzustellen. Auf der einen Seite sind die Reparaturkosten zuzüglich merkantiler Wertminderung zu stellen und auf der anderen Seite ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zu vergleichen. Jeweils sind die Brutto-Beträge anzunehmen. Die merkantile Wertminderung ist in der Regel steuerneutral anzunehmen. Der Vergleich der auf beiden Seiten ermittelten Beträge zeigt dann, welches der wirtschaftlichere Weg der Schadensbeseitigung ist.

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