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    Gutachten hat höheren Beweiswert als Kostenvoranschlag wegen Aussage zum Minderwert

    Titel

    Gutachten hat höheren Beweiswert als Kostenvoranschlag wegen Aussage zum Minderwert

    Schlagworte

    AG, Nachbesichtigung, Offenbarungspflicht, Sachverständigenkosten, fiktive Reparatur

    Gerichtsort

    Freiburg

    Urteilsdatum

    2019-01-28

    Aktenzeichen

    11 C 1714/18

    Teaser

    Das AG Freiburg gesteht dem Geschädigten generell auch dann ein Schadengutachten zu, wenn bereits ein Kostenvoranschlag vorliegt. Denn über den Aspekt hinaus, dass der Versicherer den Kostenvoranschlag beanstandet hat, sagt ein Kostenvoranschlag auch nichts zu einer eventuellen Wertminderung.

    Aus den Urteilsgründen …

    Davon weist ein Kostenvoranschlag nur die nötigen Reparaturen aus; er trifft keine Aussage dazu, welche Kosten die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (etwa wegen einer verbleibenden Wertminderung) erfordert. Dem Gutachten des Sachverständigen kommt insoweit ein höherer Beweiswert zu.  …

     

    Anlage

    http://minderwert.de/assets/2019/10/1714-18.pdf, http://minderwert.de/assets/2019/10/1714-18-Artikel.pdf

    Links

    https://dejure.org/2019,13898, https://www.iww.de/quellenmaterial/id/208357, https://www.fahrzeug-karosserie.de/nicht-erforderliche-positionen-a-832800

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