Titel
Höhe der merkantilen Wertminderung
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Schwandorf
Urteilsdatum
2015-11-17
Aktenzeichen
1 C 626/15
Kategorie
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Teaser
Berechnete Minderwerte sind lediglich als Orientierungswerte anzusehen. Der Sachverständige habe den merkantilen Minderwert unter Berücksichtigung des Schadenumfanges, des Reparaturwegs und des Fahrzeugalters, des Fahrzeugerhaltungszustands sowie der örtlichen Marktlage zu ermitteln.

… Bezüglich der Frage der Wertminderung holte das Gericht ein Sachverständigengutachten ein. Der Gutachter verwies zunächst auf die gängigen Berechnungsmethoden. Mit der Marktrelevanz- und Faktorenmethode errechne sich für das klägerische Fahrzeug ein merkantiler Minderwert in Höhe von 1.295 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Nach dem BVSK-Modell ergebe sich für das Fahrzeug ein merkantiler Minderwert in Höhe von 1.320 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

Der Sachverständige betonte sodann, dass diese berechneten Minderwerte lediglich als Orientierungswerte anzusehen seien. Der Sachverständige habe den merkantilen Minderwert darüber hinaus unter Berücksichtigung des Schadenumfanges, des Reparaturwegs und des Fahrzeugalters, des Fahrzeugerhaltungszustands sowie der örtlichen Marktlage zu ermitteln.

Von einzelnen Berechnungsmodellen ist Abstand zu nehmen. Hierbei kann es sich stets nur um Orientierungshilfen für den Sachverständigen handeln. Entscheidend ist dann eine konkrete Marktrecherche, welche der Sachverständige auch durchführte. Diese bestätigte die vom klägerischen Gutachter ermittelte merkantile Wertminderung weitaus überwiegend. …

Anlagen

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